Die als "Karin Weißenfels" bekannte Frau und ihre Prozessbevollmächtigten hätten am Mittwoch beim Arbeitsgericht Trier gegen Ackermann persönlich und gegen das Bistum Trier Klage auf Zahlung eines Schmerzensgelds in Höhe von 20.000 Euro eingereicht, berichtete die "Zeit"-Beilage "Christ und Welt".
Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Ackermann - so die Klägerseite - habe die Frau durch die im März 2022 erfolgte Klarnamennennung "erheblich retraumatisiert". Darüber hinaus sei sie "gravierend in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt" worden.
Geistlicher Missbrauch und sexuelle Übergriffe
Ackermann hatte den bürgerlichen Namen der Frau vor etwa 40 Mitarbeitenden des Bistums enthüllt. Daraufhin hatte er eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und die Frau um Entschuldigung gebeten. Die Frau aus dem Bistum Trier hatte als "Karin Weißenfels" mehrfach von "geistlichem Missbrauch" und sexuellen Übergriffen durch einen Priester vom Ende der 1980er- bis Anfang der 2000er-Jahre berichtet.