Es geht darum, dass Bischof Stephan Ackermann den Klarnamen einer unter Pseudonym bekannten Betroffenen sexueller Übergriffe offengelegt hat. Die als "Karin Weißenfels" bekannte Frau will 20.000 Euro Schmerzensgeld, weil Ackermann sie durch die Klarnamennennung "erheblich retraumatisiert" habe. Darüber hinaus sei sie "gravierend in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt" worden.
Vor Mitarbeitenden enthüllt
Ackermann hatte den bürgerlichen Namen der Frau vor etwa 40 Mitarbeitenden enthüllt. Daraufhin musste er eine Unterlassungserklärung unterzeichnen und bat die Frau um Entschuldigung. Sie hatte zuvor mehrfach von "geistlichem Missbrauch" und sexuellen Übergriffen durch einen Priester von den 1980er- bis zu den 2000er-Jahren berichtet.
Im Arbeitsrecht üblich
In arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen sind Güteverhandlungen üblich. Meistens ordnet ein Gericht das persönliche Erscheinen der Parteien an. Sehr oft werden solche Auseinandersetzungen durch einen Vergleich erledigt, dem beide Seiten zustimmen müssen. Das Bistum wollte sich auf Anfrage nicht äußern.