Arbeitsgericht will im Fall Ackermann Gütetermin ansetzen

Vergleich am Ende möglich

Das Trierer Arbeitsgericht will in den nächsten zwei bis vier Wochen einen Gütetermin ansetzen. Es geht darum, den Rechtsstreit einer Angestellten des Bistums Trier mit ihrem Arbeitgeber einvernehmlich zu lösen.

Figur der Justitia vor einem Gericht / © David-Wolfgang Ebener (dpa)
Figur der Justitia vor einem Gericht / © David-Wolfgang Ebener ( dpa )

Es geht darum, dass Bischof Stephan Ackermann den Klarnamen einer unter Pseudonym bekannten Betroffenen sexueller Übergriffe offengelegt hat. Die als "Karin Weißenfels" bekannte Frau will 20.000 Euro Schmerzensgeld, weil Ackermann sie durch die Klarnamennennung "erheblich retraumatisiert" habe. Darüber hinaus sei sie "gravierend in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt" worden.

Vor Mitarbeitenden enthüllt

Ackermann hatte den bürgerlichen Namen der Frau vor etwa 40 Mitarbeitenden enthüllt. Daraufhin musste er eine Unterlassungserklärung unterzeichnen und bat die Frau um Entschuldigung. Sie hatte zuvor mehrfach von "geistlichem Missbrauch" und sexuellen Übergriffen durch einen Priester von den 1980er- bis zu den 2000er-Jahren berichtet.

Im Arbeitsrecht üblich

In arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen sind Güteverhandlungen üblich. Meistens ordnet ein Gericht das persönliche Erscheinen der Parteien an. Sehr oft werden solche Auseinandersetzungen durch einen Vergleich erledigt, dem beide Seiten zustimmen müssen. Das Bistum wollte sich auf Anfrage nicht äußern.

Kommission zur Missbrauchsaufarbeitung im Bistum Trier

Die "Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Verantwortungsbereich des Bistums Trier" (UAK) hat sieben Mitglieder. Dem Gremium gehören Missbrauchsbetroffene wie auch Fachleute aus verschiedenen Berufen an. Die Kommission wurde durch den Trierer Bischof Stephan Ackermann im Juni 2021 berufen. Vorsitzender und Sprecher des Gremiums ist der frühere rheinland-pfälzische Justizminister Gerhard Robbers (SPD).

Blick über den Innenhof auf den Trierer Dom Sankt Petrus (l.) und den Domkreuzgang / © Julia Steinbrecht (KNA)
Blick über den Innenhof auf den Trierer Dom Sankt Petrus (l.) und den Domkreuzgang / © Julia Steinbrecht ( KNA )
Quelle:
KNA