Verhandlungsbeginn im Benedikt-Verfahren verschoben

Rechtsnachfolge noch unklar

Im Zivilverfahren um Schadensersatzansprüche eines Missbrauchsopfers gegen den einstigen Papst Benedikt XVI. und andere wird der Termin für den Start der mündlichen Verhandlung verschoben. Das teilte das Landgericht Traunstein mit.

Papst Benedikt XVI. am 17. Oktober 2005 im Petersdom / © Romano Siciliani/Agenzia Romano Siciliani (KNA)
Papst Benedikt XVI. am 17. Oktober 2005 im Petersdom / © Romano Siciliani/Agenzia Romano Siciliani ( KNA )

Grund dafür ist, dass "die Rechtsnachfolger des verstorbenen emeritierten Papstes noch nicht ermittelt werden" konnten, wie das Gericht erklärte. Einen neuen Termin gebe es noch nicht. Ursprünglich sollte die Verhandlung am 28. März beginnen.

Das geistliche Testament von Papst Benedikt XVI.

Am Tag seines Todes, dem Silvestertag 2022, hat der Vatikan das Geistliche Testament von Papst Benedikt XVI. veröffentlicht, das er bereits am 29. August 2006 verfasste. Die Katholische Nachrichten-Agentur dokumentiert den Text in der Originalfassung (in alter Rechtschreibung):

Papst Benedikt XVI. am 9. September 2006 in München. / © Markus Nowak (KNA)
Papst Benedikt XVI. am 9. September 2006 in München. / © Markus Nowak ( KNA )

In dem Verfahren geht es darum, dass ein Mann aus dem oberbayerischen Garching an der Alz gerichtlich klären lassen will, ob kirchliche Vorgesetzte in Haftung genommen werden können für den Schaden, den er als Kind wegen Missbrauchs durch einen Priester erlitten habe. Eine mit einer Summe hinterlegte Forderung kann der Kläger auf diesem Weg aber nicht durchsetzen. Dafür müsste er ein weiteres Verfahren anstrengen.

Erben müssen ermittelt werden

Die Klage richtet sich gegen die Erzdiözese München-Freising als Körperschaft und drei Personen: den Täter sowie die früheren Münchner Erzbischöfe Kardinal Friedrich Wetter (1982-2008) und Joseph Ratzinger/Benedikt XVI. (1977-1982). Nach dem Tod von Benedikt XVI. müssen dessen Erben ermittelt werden, auf die das Verfahren übergeht.

Der Kläger gibt an, vom früheren Garchinger Pfarrer Peter H. missbraucht worden zu sein. Der Fall Peter H. nimmt im Missbrauchsgutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW), das im Januar 2022 vorgestellt wurde, einen großen Raum ein. Das Erzbistum München und Freising hatte mitgeteilt, sich in dem Verfahren nicht auf Verjährung zu berufen.

Gänswein muss schriftlich anfragen

Der gestorbene Papst Benedikt XVI. hinterlässt sein materielles Erbe fünf Cousins und Cousinen. Das sagte sein langjähriger Privatsekretär, Erzbischof Georg Gänswein, am Sonntag in Rom. Da Gänswein vom Verstorbenen als Testamentsvollstrecker eingesetzt sei, obliege es jetzt ihm, die Erben schriftlich zu fragen, ob sie das Erbe antreten wollten. Das Erbe umfasse weder die Erträge aus den literarischen Werken des Verstorbenen noch seine persönlichen Dinge. Es gehe lediglich um "das, was vielleicht noch auf dem Konto ist".

Falls dem Opfer im Traunsteiner Prozess ein Schadensersatzanspruch zugestanden wird, könnten auch die Erben Ratzingers finanziell belangt werden - sofern sie nicht das Erbe zuvor ausgeschlagen haben.

Quelle:
KNA