Insekten im Essen?

Juden und Muslime skeptisch bis ablehnend

Die europäische Erlaubnis, Insekten Lebensmitteln beizumischen, sorgt für Debatten. Auch viele Juden und Muslime haben damit ein Problem: Denn wegen Speisevorschriften kommen Insekten üblicherweise nicht auf den Teller.

Autor/in:
Leticia Witte und Christoph Schmidt
Geschmackssache: Heuschrecken-Snack (dpa)
Geschmackssache: Heuschrecken-Snack / ( dpa )

Insekten in Lebensmitteln? Für Experimentierfreudige mag das ein gefundenes Fressen sein. Insekten kommen bereits getrocknet, gefroren oder als Pulver in unterschiedlichen Produkten daher. In der EU wurden seit Juni 2021 sukzessive Insekten für den Verzehr zugelassen: Zunächst Mehlwurm, Hausgrille und Wanderheuschrecke, Anfang 2023 erteilte die Europäische Kommission auch die Zulassung für die Larven des Getreideschimmelkäfer, Buffalowurm genannt, sowie teilweise entfettetes Pulver aus der Hausgrille.

Menschen, die sich vegan oder vegetarisch ernähren, Allergien haben oder aus anderen Gründen Speisevorschriften einhalten, müssen also Inhaltsangaben auf den Packungen aufmerksam lesen - und hoffen, dass auch wirklich alles draufsteht, was drin ist. Denn offiziell muss klar gekennzeichnet sein, dass ein Lebensmittel Insektenteile enthält und auch, in welcher Form.

Thora und Koran mit Geboten und Verboten

Auch Religion ist dabei ein Faktor: Wer in Judentum und Islam die jeweiligen Speisegesetze einhalten möchte, hat einige Ge- und Verbote zu beachten. Die Regeln leiten sich aus der Thora und Auslegungen ab beziehungsweise aus dem Koran und dem Agieren des Propheten Mohammed.

Thorarolle in der jüdischen Synagoge von Bonn (KNA)
Thorarolle in der jüdischen Synagoge von Bonn / ( KNA )

Im Judentum gibt es die Kaschrut, also bestimmte Voraussetzungen für den Verzehr von Speisen. Das, was den Regeln entspricht, wird koscher genannt. So müssen etwa milchige und fleischige Speisen getrennt sein, und es gibt reine und unreine Tiere - zu letzteren gehören neben Schweinen auch Würmer und Insekten.

Das Verzehren von Lebensmitteln, denen Insekten beigemischt sind, verstößt daher laut Orthodoxer Rabbinerkonferenz Deutschland (ORD) gegen Speisevorschriften. "Abgesehen davon, dass diese ernährungstechnische Zeitgeisterscheinung als nicht besonders appetitlich erscheint, ist der Verzehr von Würmern sowie allen anderen Insekten laut Tora strengstens verboten", betonen die Rabbiner Avichai Apel (Frankfurt), Zsolt Balla (Leipzig) und Yehuda Pushkin (Stuttgart) für den ORD-Vorstand.

Ausnahme Heuschrecken

Das Verbot, Insekten und Würmer zu essen, sei so streng, dass der Verzehr eines einzelnen Insekts oft eine gleichzeitige Verletzung mehrerer Verbote in der Thora sei. Eine Ausnahme sei allenfalls der Verzehr von Heuschrecken, die von der Thora erlaubt würden - "aber keine Rolle auf Speiseplänen im Judentum spielen und im Rahmen einer Lebensmittelproduktion schon an den hohen Anforderungen der Koscher-Vorschriften für Lebensmittel scheitern würden", so die Rabbiner.

"Kurzum: Insekten und Würmer sind nicht koscher und haben nichts im Essen zu suchen", betonen Apel, Balla und Pushkin. Sie dringen daher auf "sichtbare Warnhinweise" für Produkte, die Insekten und Würmer enthalten.

Ihr orthodoxer Rabbinerkollege Avraham Radbil aus Konstanz wies Anfang Februar in der "Jüdischen Allgemeinen" darauf hin, dass insbesondere in jemenitischen Gemeinden der Verzehr bestimmter Heuschreckenarten "zum Alltag" gehöre. Aber auch Radbil betont, dass es keineswegs empfehlenswert sei, Insekten zu essen.

Grillen sind halal

Ähnlich strikt sehen es die meisten islamischen Gelehrten. Auch sie schränken den Verzehr im Prinzip auf Heuschrecken ein, die Mohammed laut Überlieferungen ausdrücklich erlaubt und während seiner Kriegszüge selbst verspeist hat. Da sie zur Familie der Grillen gehörten, seien diese allgemein halal, also erlaubt, erklärt Ranya Nassiba vom Zentralrat der Muslime in Deutschland.

Ein aufgeschlagener Koran / © Bernd Thissen (dpa)
Ein aufgeschlagener Koran / © Bernd Thissen ( dpa )

Nur die in Nordafrika verbreitete Rechtsschule der Malikiten erlaubt mehr Insektenarten als Lebensmittel. Voraussetzung für einen Verzehr ist, dass die Tiere tot sind. Maden und Würmer sind im Islam allerdings strikt haram, also verboten, weil sie wirbellos sind.

Aber es gibt Hoffnung für die Befürworter von Insekten und ähnlichem Getier im Essen. Denn das islamische Recht kennt das Phänomen der Istihala oder Umwandlung. "Sie sorgt dafür, dass sich ein rituell unreiner Stoff - in der Regel durch organische Prozesse - von haram in halal verwandelt", so Mouhanad Khorchide, Leiter des Zentrums für Islamische Theologie der Universität Münster.

Proteinpulver aus Insekten

Beispiele sind etwa die Herstellung von Weinessig aus Wein oder Gelatine aus Schwein, deren Verzehr Muslimen jeweils verboten ist.

Wenn die Istihala den Kern des Verbots aufhebt, wie die Rauschwirkung des Alkohols oder den Konsum des als unrein geltenden Schweinefleischs, dürfen Muslime entsprechende Folgeprodukte zu sich nehmen. Proteinpulver aus Insekten hat also durchaus eine Chance, in Speisen mit dem begehrten Halal-Siegel zu landen.

 

Quelle:
KNA