Das sagten sie in der "Herder Korrespondenz" am Montag. Die Staatsleistungen gehen meist auf das Jahr 1803 zurück, als Kirchengüter enteignet wurden. Die im Grundgesetz festgeschriebenen Leistungen umfassen Geld- oder Sachmittel, in manchen Fällen auch Personalkosten. Aktuell erhalten die beiden großen Kirchen etwa 600 Millionen Euro pro Jahr. Zahlungspflichtig sind die Länder. Obwohl die Verfassung den Auftrag enthält, die Staatsleistungen abzulösen, scheiterten bislang alle Initiativen.
Rahmenbedingungen schaffen
Die Ampel-Koalition strebt ein Grundsätzegesetz an, das die Rahmenbedingungen für eine Ablösung schaffen soll. Darüber sind Bund, Länder und Kirchen im Gespräch. Die Ministerpräsidenten hatten dem Vorhaben aufgrund der Kosten zunächst aber eine Absage erteilt.
Fair und Transparent
Für den Grünen-Politiker Konstantin von Notz wird es im Gesetzgebungsverfahren darauf ankommen, "das Interesse der Kirchen an der Absicherung ihrer gesellschaftlich bedeutsamen Tätigkeit in Einklang zu bringen mit dem Interesse der Länder, nicht durch Zahlungspflichten finanziell überfordert zu werden". Bedarfe müssten fair und transparent kommuniziert, und auf Maximalforderungen solle von allen Seiten verzichtet werden.
Rein ökonomisch
Die religionspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Sandra Bubendorfer-Licht, ruft ebenfalls zum sachlichen Umgang mit dem Thema auf. "Die Ablösungsdebatte ist eine finanzielle, keine moralische", so Bubendorfer-Licht. Es gehe "um ein rein ökonomisch-fiskalisches Interesse der Begleichung einer Verbindlichkeit und die Erfüllung eines Verfassungsauftrags". Sie dürfe nicht mit der emotional aufgeladenen Kritik an den Kirchen vor allem im Zusammenhang mit dem Missbrauchsskandal vermischt werden.
Auch der religionspolitische Sprecher der Unions-Fraktion im Bundestag, Thoma Rachel (CDU), will eine Ablösung der Staatsleistungen – im guten Konsens zwischen staatlicher Seite und den Kirchen. Es habe zwar zuletzt mehrere Versuche gegeben, die aber alle aus verschiedenen Gründen im Bundestag abgelehnt worden seien. "Zudem konnte man den Eindruck gewinnen, dass es weder die Kirchen noch die Länder besonders eilig hatten mit der Ablösung der Staatsleistungen", konstatierte Rachel.