"Ich persönlich denke, dass es gute Modelle gibt, die eine sukzessive Ablösung ermöglichen", sagte die Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) der Zeitung "Welt" (Montag); "zum Beispiel durch eine Streckung des Zeitraums, in dem die Staatsleistungen allmählich abgeschmolzen würden".
Jährliche Zahlungen der Bundesländer an die Kirchen
Bei der Ablösung geht es nicht um Kirchensteuern, sondern um jährliche Zahlungen der Bundesländer an die Kirchen von derzeit rund 600 Millionen Euro.
Sie sollen Enteignungen von Kirchengütern an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert kompensieren. Der Bund muss hierzu laut Verfassung ein sogenanntes Grundsätzegesetz verabschieden, das den Rahmen vorgibt.
Die Ministerpräsidenten hatten Vorbehalte gegen das Vorhaben der Ampelkoalition geäußert. Gidion ist an den Gesprächen beteiligt, die das Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser (SPD) seit einigen Monaten mit Vertretern der Länder und der Kirchen über eine Beendigung ("Ablösung") der Staatsleistungen führt.
Gidion betont Beitrag der Kirchen in der Gesellschaft
Nach Worten Gidions haben die Kirchen darauf weiter Anspruch: "Hinter den Staatsleistungen stehen historische Enteignungen, stehen also Werte; und wenn die darauf fußenden Zahlungen beendet werden sollen, muss nach einem Äquivalent für diese Zahlungen gesucht werden."
Zugleich betonte sie: "Dass die Ablösung kommt und kommen muss, steht für mich nicht infrage. Sie ist aber nicht einfach." Daher könnten die laufenden Gespräche "nicht schon nach kurzer Zeit zu fertigen Ergebnissen führen".
Gidion mahnte, dass die Ablösung nicht zu Lasten der Kirchen gehen dürfe. "Wenn wir das leisten sollen, was der Staat und auch ausgetretene Menschen von den Kirchen erwarten – gute Jugendarbeit, soziale Fürsorge und gute Angebote für ältere Menschen, lebendige Kirchenmusik, Präsenz auf Dörfern, noch mehr Hilfen für Geflüchtete –, brauchen wir eben auch eine finanzielle Ausstattung, die das ermöglicht", sagte sie.
Daher solle die Diskussion über die Ablösung der Staatsleistungen verbunden sein mit einer Anerkennung des großen und auch historisch gewachsenen Beitrags der Kirchen in der Gesellschaft".