Reichskonkordat

Unterzeichnung des Reichskonkordats (KNA)
Unterzeichnung des Reichskonkordats / ( KNA )

Das Reichskonkordat ist ein zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich geschlossener Staatskirchenvertrag. Es wurde am 20. Juli 1933, vor 90 Jahren, von Kardinalstaatssekretär Eugenio Pacelli, dem späteren Papst Pius XII., und dem deutschen Vizekanzler Franz von Papen unterzeichnet und ist weiterhin gültig. Die Bezeichnung "Konkordat" stammt aus dem Lateinischen und bedeutet "Vereinbarung".

Die 34 Artikel des Abkommens erkennen die Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts an und schützten ihre Aufgaben in Seelsorge, Erziehungswesen, im kulturellen und karitativen Bereich. Andererseits wird die kirchliche Tätigkeit auf kulturelle, religiöse und karitative Zwecke beschränkt. Geistlichen ist jede politische Tätigkeit untersagt. Kritiker meinen, dass das Konkordat die Katholiken über den Charakter des Nationalsozialismus getäuscht und Widerstand verhindert habe.

Nach Kriegsende war umstritten, ob das Reichskonkordat auch für die junge Bundesrepublik gültig war. Erst 1957 bestätigte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil über das niedersächsische Schulgesetz, dass es weiter bestehe. Allerdings machten die Richter deutlich, dass die Bundesländer, die in ihren Schulgesetzen gegen das Konkordat verstoßen, nicht belangt werden dürfen.

In Deutschland gelten neben dem Reichskonkordat von 1933 Staatskirchenverträge mit einzelnen Ländern. Die ältesten sind die Konkordate mit Bayern (1924), Preußen (1929) und Baden (1932). Weitere Abkommen wurden zur Zeit der Bundesrepublik geschlossen. (kna, 15.06.2023)