Zum Inhalt wollte die Sprecherin des Landgerichts Köln, Nadja Abou Lebdi, keine Auskunft geben. Das Erzbistum Köln erklärte, sich nicht zu Personalangelegenheiten zu äußern. Der Anwalt der Justiziarin reagierte zunächst nicht auf eine Anfrage.
Streit um Bürostuhl
In der Auseinandersetzung hatte sich die Juristin in erster Instanz erfolgreich gegen ihre außerordentliche Kündigung gewehrt.
Die Mitnahme ihres Bürostuhls ins Homeoffice zu Beginn der Corona-Pandemie stelle "keinen wichtigen Grund zur Kündigung" dar, urteilte das Arbeitsgericht Köln. Zudem sei eine Versetzung der längerfristig erkrankten Mitarbeiterin in den Ruhestand ungültig.
Kein Schmerzensgeld
Abgelehnt wurde hingegen eine Schmerzensgeldforderung der Frau in Höhe von mindestens 50.000 Euro. Das Gericht folgte nicht der Argumentation des Anwalts, wonach seine Mandantin über Jahre hinweg Missbrauchsakten habe bearbeiten müssen, mit dieser Tätigkeit zunächst alleingelassen und bei einer Befragung für eine Missbrauchsstudie retraumatisiert worden sei.
Sowohl die Justiziarin als auch das Erzbistum Köln legten gegen die Entscheidung Berufung ein. Ein Ende März angesetzter Verhandlungstermin vor dem Landesarbeitsgericht war auf Antrag beider Parteien aufgehoben worden.