Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat das Nein des Bundestags zu zwei Gesetzes-Initiativen zur Sterbehilfe begrüßt. "Es war richtig, dass der Bundestag über die organisierte Suizidbeihilfe abgestimmt und sich gegen beide Entwürfe entschieden hat", sagte Vorstand Eugen Brysch am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. "So wird Deutschland vor einem ethischen Dilemma bewahrt." Jetzt dürften sich die Abgeordneten aber keine weiteren Jahre Zeit lassen, um ein wirksames Suizid-Präventionsgesetz zu verabschieden. Kommen müsse unter anderem ein Rechtsanspruch auf kurzfristige Sprechstunden, Behandlungsplätze und aufsuchende Therapieangebote, forderte Brysch.
Eine gesetzliche Regelung von Rahmenbedingungen für die Sterbehilfe war zuvor im Parlament gescheitert. Die beiden vorgelegten Entwürfe mit Wartefristen und Beratungspflichten verfehlten jeweils eine Mehrheit. Hintergrund für die Initiativen war ein wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020, das ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe im Strafgesetzbuch gekippt hatte, weil es das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletzte. "Geschäftsmäßig" hat dabei nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet "auf Wiederholung angelegt". Das Urteil stieß eine Tür für organisierte Angebote auf - aber ausdrücklich mit der Möglichkeit zur Regulierung. Diese Möglichkeit nutzte der Bundestag vorerst nicht. (dpa/06.07.2023)