Das Individualrecht auf Asyl in Europa könnte nach dem Willen der CDU bald der Vergangenheit angehören. Statt jedem einzelnen Migranten die Möglichkeit für einen Asylantrag auf europäischem Boden einzuräumen, plädiert der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), in einem Gastbeitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" für eine Kontingentlösung. Jährlich würde dann ein Kontingent von 300.000 oder 400.000 Schutzbedürftigen direkt aus dem Ausland aufgenommen und auf die teilnehmenden Staaten verteilt werden.
"Mit einem solchen Asylrecht könnte Europa sich nicht nur an die Schwächsten wenden, sondern sehr genau dort helfen, wo Staaten durch große Flüchtlingsströme destabilisiert werden", begründet Frei seinen Vorstoß. "Käme es zu einem Massenzustrom wie derzeit im Falle der Ukraine, würde Europa für einen längeren Zeitraum kein Kontingent aus dem entfernteren Ausland mehr aufnehmen."
Zudem könnten durch eine solche Regelung Sicherheitsrisiken minimiert werden. Durch einen planbaren Einsatz der staatlichen Ressourcen könnte auch die Integration besser gefördert werden, so Frei weiter.
"Die illegale Migration wäre unterbunden, der Staat würde die Kontrolle über die Migrationsströme zurückerlangen, und Rechtspopulisten würde der Boden entzogen."
Der CDU-Politiker warf der EU bei der aktuellen Asyl-Gesetzgebung "Heuchelei" sowie einen "Konstruktionsfehler" vor. "Wir gestalten unser Asylrecht als Individualrecht aus und sind zugleich nicht bereit, den Anspruch in unbegrenztem Umfang einzulösen, der daraus resultiert." So wäre Europa eigentlich verpflichtet, alle Schutzsuchenden aus den Staaten aufzunehmen, für die ein Asylanspruch besteht; etwa 35 Millionen Menschen aus Afghanistan. "Dementsprechend tut Europa alles dafür, dass möglichst wenige dieses Recht in Anspruch nehmen: Wir machen uns mit Autokraten gemein, damit sie Menschen von unseren Grenzen fernhalten, und sehen weg, wenn Staaten zu illegalen Zurückweisungen an den EU-Außengrenzen schreiten", kritisierte Frei. (kna/17.07.2023)