Grüne legen Reformentwurf für Neutralitätsgesetz vor

Lehrerinnen mit Hijab

Zu dem Berliner Neutralitätsgesetzes gab es eine abschließende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus hat den Entwurf für eine Gesetzesänderung dazu vorgelegt.

Muslimische Frau mit Kopftuch  / © Wolfgang Kumm (dpa)
Muslimische Frau mit Kopftuch / © Wolfgang Kumm ( dpa )

Demnach sollen die Paragrafen, die bisher Lehrkräften an staatlichen Schulen das Tragen sichtbarer religiöser oder weltanschaulicher Symbole und Kleidungsstücke verbieten, ersatzlos gestrichen werden, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Entwurf hervorgeht.

Einschränkung der Religionsfreiheit 

Zur Begründung verweisen die Grünen auf den Entschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Jahresbeginn, die Verfassungsbeschwerde des Landes Berlin gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht zur Entscheidung anzunehmen. Die Karlsruher Richter bestätigten damit die Einschätzung des höchsten deutschen Arbeitsgerichts, dass das Neutralitätsgesetz wegen einer Einschränkung der Religionsfreiheit grundgesetzwidrig sei. Das Verbot eines Kopftuchs wäre demnach nur zulässig, wenn andernfalls der Schulfriede oder die staatliche Neutralität konkret gefährdet sei.

Solche Verbote sind der Senatsbildungsverwaltung in Berlin jedoch nicht bekannt, wie sie Anfang Juli nach einer Anfrage aus dem Abgeordnetenhaus angab. Zugleich erklärte die Bildungsverwaltung, dass Kopftuch tragende Lehrerinnen schon vor einer Reform des Neutralitätsgesetzes unterrichten könnten und eingestellt worden seien.

Berliner Neutralitätsgesetz

Das seit 2005 geltende Berliner Neutralitätsgesetz verpflichtet Beschäftigte des Landes in Bereichen, in denen die Bürgerinnen und Bürger "in besonderer Weise dem staatlichen Einfluss unterworfen" sind, zur Zurückhaltung in ihrem religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis. So dürfen sie in Rechtspflege, Justizvollzug und Polizei in der Regel keine auffallenden Kleidungsstücke und Symbole tragen, die "eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft demonstrieren".

Mann mit Kippa in einer deutschen Innenstadt / © Harald Oppitz (KNA)
Mann mit Kippa in einer deutschen Innenstadt / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA