"Die Veröffentlichung von Namenslisten mit 'Tätern und/oder Tatverdächtigen' bewerten wir für uns weiterhin als ethisch und juristisch komplex", so ein Sprecher auf Nachfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Zuerst hatte die "Neue Westfälische" über die Entscheidung berichtet.
Das Bistum Aachen hatte am Mittwoch die Namen von 53 Tätern oder mutmaßlichen Tätern genannt, die allerdings bereits vor zehn oder mehr Jahren gestorben sind. Kriterium zur Veröffentlichung waren auch gerichtliche oder kirchenrechtliche Urteile oder freiwillige Zahlungen der Kirche zur Anerkennung erlittenen Leids von Opfern.
Missbrauchsstudien liegen noch nicht vor
Anders als in Aachen lägen in Paderborn die beauftragten Missbrauchsstudien noch nicht vor. "Deren Ergebnisse und Empfehlungen werden für weitere Schritte hier vor Ort handlungsleitend sein", so die Diözese weiter.
Da in den seltensten Fällen den Beschuldigungen "entsprechende Geständnisse, Beweise oder rechtskräftige Urteile" vorlägen, sei eine eindeutige Bewertung von Vorwürfen oft unmöglich. Daher spreche man auch nicht von "Tätern", sondern von "Beschuldigten".
Auch ohne deren Nennung jedoch hofft die Erzdiözese, "dass Betroffene einen für sie geeigneten Weg wählen und finden können, dem Erzbistum ihre Anliegen mitzuteilen", so der Sprecher. Mittlerweile gebe es zahlreiche öffentliche Ermutigungen und Aufrufe sowie verschiedene Anlaufstellen.