Der umstrittene Kreuzerlass von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder ist nicht rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Kreuzerlass in Bayern ist zulässig
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Der umstrittene Kreuzerlass von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder ist nicht rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.