Liturgie bezeichnet im Christentum und im Judentum die Ordnung der gottesdienstlichen Zeremonien und die Feier des Gottesdienstes. Der Begriff stammt aus dem Griechischen und bedeutet wörtlich übersetzt "öffentlicher Dienst". In der katholischen Kirche gehören dazu neben der Heiligen Messe unter anderem das Stundengebet, die Spendung der Sakramente wie Taufe und Trauung, Wortgottesdienste, Benediktionen und ein kirchliches Begräbnis.
Eine Liturgie zeichnet sich durch einen strukturierten Ablauf aus, der Elemente wie Gebete, Gesänge und Lesungen aus der Bibel umfasst, aber auch nichtsprachliche Riten wie die Brotbrechung, die Wassertaufe, die Ölsalbung, den Segensgestus.
Die Formen, Regeln und Vorschriften der römischen Liturgie haben sich im Lauf der Jahrhunderte verändert; grundsätzlich legt sie der Papst fest. Dazu zählen etwa die Vorgabe bestimmter Gebete und Riten, der Kalender oder Regeln zum Ablauf sowie Form und Farbe von Messgewändern.
Lange Zeit ist der Begriff "Liturgie" exklusiv auf die Heilige Messe bezogen worden. Später hat man Liturgie und andere heilige Handlungen, die sogenannte pia exercitia, also Liturgisches und Außerliturgisches unterschieden. Heute werden in der Liturgiewissenschaft mit Liturgie rituelle Handlungen unterschiedlicher Dichte bezeichnet, in denen christlicher Glaube gelebt und gefeiert wird.
Einen Impuls für eine Erneuerung der Liturgie setzte das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) mit dem im Dezember 1963 veröffentlichten Dokument "Sacrosanctum concilium". Es bezeichnete die Liturgie als Höhepunkt, dem alles Tun der Kirche zustrebe, und als Quelle, aus der die Kraft der Kirche entspringe.
Wichtige Elemente der nachkonziliaren Liturgiereform waren die weitgehende Ablösung des Lateinischen durch die jeweilige Landessprache im Gottesdienst, die Vereinfachung vieler Riten und die aktivere und bewusstere Mitwirkung der Gemeinde. Nichtkleriker werden seitdem etwa als Lektoren und Kommunionhelfer stärker eingebunden. (KNA)