Alle fünf bis sieben Jahre sind die katholischen Bischöfe aus aller Welt laut dem Kirchenrecht zu einem sogenannten Ad-limina-Besuch im Vatikan verpflichtet. Zweck ist es, dass die Bischöfe eines Landes den Papst über die jeweilige Situation in ihren Diözesen informieren.
Ihren Ursprung haben die Ad-limina-Besuche in der Reise zu den Gräbern der Apostel Petrus und Paulus in Rom, auf Lateinisch "Visitatio ad limina apostolorum" (Besuch an den Schwellen der Apostelgräber). Daraus erwuchs die Kurzformel "ad limina". Durchschnittlich machen sich jedes Jahr rund 500 Bischöfe auf den Weg in den Vatikan. (KNA)