Die Diözese Essen gewährt unter Auflagen die Einsicht in Akten zu Missbrauchsfällen aus dem Bistumsgebiet. Die Maßnahme diene ab sofort der persönlichen und wissenschaftlichen Aufarbeitung, teilte das Bistum am Freitag mit.
Einzusehen sind demnach Sachakten, in denen Informationen zu Verdachtsfällen und Taten im Kontext sexualisierter Gewalt und Grenzverletzungen verzeichnet sind. Darüber hinaus geht es um Personalakten zu Tätern und Täterinnen.
Betroffene können zwei Personen mitbringen
Die Einsicht der Sachakten richtet sich besonders an Betroffene. Außerdem solle das Angebot bei der Aufarbeitung durch Kommissionen, Hochschulen und Rechtsanwaltskanzleien helfen. Die Akten würden auf Antrag und unter Betreuung des Bistums zur Verfügung gestellt.
Betroffene können sich bei den Terminen von bis zu zwei Personen begleiten lassen. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes stelle das Bistum originalgetreue Kopien zur Verfügung, in welchen nur die Namen unbeteiligter Dritter unkenntlich gemacht wurden.
Kosten übernimmt das Bistum Essen
Personalakten könnten aus juristischen Gründen nur unter besonderen Bedingungen bereitgestellt werden, so das Bistum. Seit Anfang des Jahres seien aber solche Personalakten, die Fälle sexualisierter Gewalt betreffen, in die Sachakten übernommen worden, um für Betroffene einsehbar zu sein.
Für Personalakten gebe es darüber hinaus die Möglichkeit der Aktenauskunft. Hierzu muss ein Interessent mit seinem Antrag entweder eine konkrete Frage verbinden oder um Zusammenfassung einer Akte bitten. Betroffene können auch beantragen, dass eine Auskunft von einem unabhängigen Notar erstellt wird.
Die Kosten für Akteneinsichten und Auskünfte im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt übernimmt das Bistum Essen. Weitere Informationen können unter intervention@bistum-essen.de erfragt werden.