Bistümer und GEMA einigen sich zu Musik in Gottesdiensten

Musikwiedergabe weiterhin kostenfrei

Was wäre ein Gottesdienst ohne Musik? Diese Frage müssen sich Kirchengemeinden aus rechtlicher Sicht nicht stellen. Eine neue Vereinbarung mit der GEMA macht den Weg frei. Der neue Gottesdienstvertrag läuft bis Ende 2026.

Ein Mann spielt Orgel / © Julia Steinbrecht (KNA)
Ein Mann spielt Orgel / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Kirchengemeinden dürfen in Gottesdiensten weiterhin kostenfrei Musik wiedergeben. Darauf verständigten sich der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) und die Verwertungsgesellschaft GEMA, wie die Deutsche Bischofskonferenz am Donnerstag in Bonn mitteilte. 

Gemeinden müssen demnach Musikstücke, die in Gottesdiensten gespielt werden, nicht melden oder gesondert vergüten. Die bisherige Vereinbarung war Ende 2023 ausgelaufen. Der neue Gottesdienstvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026.

Einblendung von Liedtexten online bis 2025 geregelt

Bereits im Januar hatten sich der VDD und die VG Musikedition darauf geeinigt, dass bei digitalen Gottesdiensten weiterhin Liedtexte eingeblendet werden dürfen. Diese Regelung gilt bis Ende 2025.

Der VDD ist Rechtsträger der Deutschen Bischofskonferenz. In ihm sind die 27 rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen (Erz-)Diözesen zusammengeschlossen. 

GEMA

In der GEMA haben sich Komponisten und Textdichter als Urheber von Musikwerken sowie Musikverleger zusammengeschlossen. Die GEMA vertritt als Verwertungsgesellschaft weltweit die Ansprüche ihrer Mitglieder auf Vergütung, wenn deren urheberrechtlich geschützten Musikwerke genutzt werden. Zugleich engagiert sie sich in zahlreichen Förderprojekten für eine vielfältige Musikkultur.

Symbolbild Musiker spielt Gitarre / © fizkes (shutterstock)
Symbolbild Musiker spielt Gitarre / © fizkes ( shutterstock )
Quelle:
KNA