Eine Sprecherin des Ministeriums wollte auf Anfrage keine Gründe für die Verschiebung nennen. Der Entwurf befindet sich noch in der Abstimmung mit Bundesländern und Verbänden.
Die Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus dringt seit Wochen auf eine Umsetzung des Vorhabens, das SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Mit dem Gesetz soll das Amt der Missbrauchsbeauftragten gesetzlich verankert und aufgewertet werden. Der Bundestag soll künftig anhand der Berichte der Beauftragten regelmäßig prüfen, ob die Politik handeln muss, um die Missbrauchsbekämpfung, Prävention und Aufarbeitung zu verbessern. Betroffene sollen bei der Aufarbeitung ihrer eigenen Geschichte stärker unterstützt werden und etwa ihre Akte beim Jugendamt einsehen können.