Die Klosterkammer Hannover ist eine Sonderbehörde zur Pflege von früheren Kirchengütern unter Rechtsaufsicht des niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur. Sie wurde 1818 gegründet und verwaltet unabhängig ein Stiftungsvermögen aus ehemals kirchlichem Besitz, der in und nach der Reformationszeit säkularisiert wurde. Dazu gehören 15 Klöster und Stifte, 43 Kirchen, weitere rund 800 meist denkmalgeschützte Gebäude sowie etwa 12.000 Kunstgegenstände. Ihre Aufgabe ist es, das ererbte Vermögen durch eigenständiges Wirtschaften zu erhalten.
Mit rund 40.000 Hektar Fläche, darunter 26.500 Hektar Wald, ist die Klosterkammer Hannover der größte nicht-staatliche Grundbesitzer in Niedersachsen und bundesweit der größte nicht-staatliche Waldbesitzer. Die Gesamtfläche der Grundstücke entspricht in etwa der Fläche des Bundeslandes Bremen. Mit rund 17.000 Erbbaurechts-Verträgen ist die Klosterkammer zudem der größte Ausgeber von Erbbaurechten in Deutschland.
Den Grundstock für die Klosterkammer legte Herzogin Elisabeth von Calenberg-Göttingen (1510-1558) im Jahr 1542. Mit einer Klosterordnung gab sie den entscheidenden Impuls dafür, dass die ehemals geistlichen Güter erhalten blieben und bis heute getrennt vom Staatsvermögen verwaltet werden.
Mit der Auflösung der geistlichen Fürstentümer 1803 und dem Wiener Kongress 1815 kamen weitere Gebäude und Grundstücke dazu, sodass der hannoversche Prinzregent Georg 1818 die Klosterkammer gründete. Die vier von ihr verwalteten Stiftungen haben heute ein Volumen von zusammen rund 731 Millionen Euro.
Aus den Erträgen fördert die Klosterkammer pro Jahr etwa 200 kirchliche, soziale und bildungsbezogene Projekte mit bis zu 2,5 Millionen Euro. In den elf Klöstern und vier Stiften, vor allem rund um Hannover und in der Lüneburger Heide, leben bis heute kleine Konvente mit evangelischen Frauen. (epd)