Eine solche Erklärung könnte "enorm wertvoll" sein, schreibt der Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Dienstag). Dabei sei es sinnvoll, sich auf die "wichtigen Punkte zu beschränken, über die Konsens besetzt".
Dass die Fraktionen seit dem vergangenen November über den konkreten Inhalt streiten, bezeichnete Michaels als "beschämendes Spektakel". Konkrete Maßnahmen etwa zur Staatsangehörigkeit oder zum Völkerrecht müssten an anderer Stelle diskutiert und analysiert werden.
Aber: "Noch immer sind Jüdinnen und Juden in Deutschland Antisemitismus ausgesetzt, sind der Schutz jüdischen Lebens und die Aufklärung über Antisemitismus und Rassismus und die deutsche Verantwortung wichtig. Noch immer sind israelische Geiseln in der Gewalt der Hamas, wird Israel beschossen", so der Experte.
Kleinteiliger Streit statt Solidarität?
Eine entsprechende Resolution war bereits für den 9. November des vergangenen Jahres geplant, den Jahrestag der Novemberpogrome von 1938.
"Einen Monat nach dem entsetzlichen Hamas-Massaker vom 7. Oktober hätte das Datum einen guten Anlass dafür geboten, in einem Entschließungsantrag die deutsche Verantwortung für den von Deutschen verübten Genozid an den europäischen Juden zu verbinden mit einer Solidaritätserklärung für die Opfer des Massakers und für Jüdinnen und Juden weltweit", so Michaels.
Über zwei Entwürfe - einen der Unionsfraktion sowie einen der Ampelfraktionen - hatte es seinerzeit keine Einigung gegeben. Der Jurist kritisierte, beide seien mit "umstrittenen, kleinteiligen Maßnahmen" überfrachtet gewesen, "die in Gesetze und Verordnungen gehören".