Laut Bundeskriminalamt wurden in den ersten drei Quartalen des Jahres 2023 - dies sind die aktuellsten verfügbaren Zahlen - insgesamt rund 255.000 Fälle im Zusammenhang mit versuchten und vollendeten Straftaten registriert, bei denen mindestens ein Zuwanderer als Tatverdächtiger erfasst wurde. Bei den Delikten handelte es sich schwerpunktmäßig um Diebstahldelikte (darunter mehrheitlich Ladendiebstahl), Vermögens- und Fälschungsdelikte sowie Körperverletzungsdelikte.
Bei "Straftaten insgesamt" wurden im Jahr 2023 laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) 2,3 Millionen Tatverdächtige erfasst. 1,3 Millionen waren deutsche Staatsangehörige; das ist ein Prozent mehr als im Jahr davor. Mehr als 920.000 der Tatverdächtigen besaßen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit; das entspricht einem Anstieg um 17,8 Prozent.
"Nichtdeutsche Tatverdächtige" sind allerdings nicht automatisch Asylbewerber oder Geflüchtete. Dazu zählen auch Touristen, Durchreisende und Menschen, die sich illegal in Deutschland aufhalten oder die gezielt zur Begehung von Straftaten nach Deutschland eingereist sind, sowie Schüler und Studenten. Insgesamt steigt die nichtdeutsche Bevölkerung seit vielen Jahren, was den Anstieg bei den PKS-Zahlen relativiert.
Auffällig ist, dass die statistische Gewaltneigung nicht in allen Zuwanderergruppen gleich hoch ist. So war - Solingen hin oder her - der Anteil der Fälle mit tatverdächtigen Einwanderern aus Syrien, Afghanistan und dem Irak in den vergangenen Jahren immer niedriger als der Anteil dieser Nationalitäten an der Gesamtgruppe der Migranten. Demgegenüber war der Anteil der Fälle mit Tatverdächtigen aus den Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien sowie aus Georgien deutlich höher als der Anteil dieser Nationalitäten an der Gruppe der Zuwanderer.
Bei der Interpretation der Zahlen ist grundsätzlich zu beachten, dass in der PKS nur das sogenannte Hellfeld - also die der Polizei bekannt gewordene Kriminalität - erfasst wird. Ändert sich das Anzeigeverhalten der Bevölkerung oder die Verfolgungsintensität der Polizei, kann sich die Grenze zwischen Hell- und Dunkelfeld verschieben, ohne dass sich der Umfang der tatsächlichen Kriminalität verändert hat. (kna/27.08.2024)