In die juristische Aufarbeitung des Finanzskandals des Bistums Eichstätt kommt Bewegung. Das Landgericht München II hat Ende August das Hauptverfahren gegen die beiden Beschuldigten, den früheren Vize-Finanzdirektor des Bistums und einen US-Immobilienentwickler, eröffnet. Das berichtet die Mediengruppe Bayern (Dienstag).
Ein Justizsprecher bestätigte dies der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Der Termin für die Hauptverhandlung ist demnach aber noch offen.
Die im Juli 2022 erhobene Anklage der Staatsanwaltschaft München I wurde in weiten Teilen, aber nicht komplett zur Hauptverhandlung zugelassen, wie der Sprecher ergänzte.
So sei das Verfahren gegen eine dritte Angeklagte wegen Begünstigung aufgrund von Geringfügigkeit eingestellt worden. Zudem seien vier Fälle von Vorwürfen der Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit gegen die beiden Beschuldigten abgewiesen worden.
Bestechlichkeit, Steuerhinterziehung, Untreue
Nun werden dem ehemaligen Vize-Finanzdirektor Untreue in 22 Fällen und Bestechlichkeit in 24 Fällen sowie Steuerhinterziehung vorgeworfen, wie es heißt. Seinem Kompagnon werden demnach 25 Fälle der Bestechung, 24 Fälle der Anstiftung zur Untreue und fünf Fälle der Untreue zur Last gelegt. Die beiden Beschuldigten saßen zwischenzeitlich in Untersuchungshaft.
In dem Finanzskandal geht es um Investitionen aus Eichstätter Bistumsvermögen in US-Immobilienprojekte in den Jahren 2014 bis 2016.
Dabei waren Rücklagen in Höhe von fast 60 Millionen US-Dollar hochriskant angelegt worden. Bischof Gregor Maria Hanke machte den Skandal Anfang 2018 publik. Im Sommer zuvor hatte er externe Wirtschaftsprüfer und Anwälte eingeschaltet und Anzeige erstattet.
Zeitweilig befand sich auch der Bischof im Visier der Ermittler. Als Folge des Skandals überarbeitete die Diözese ihre Anlagerichtlinien. Heute kümmern sich externe Dienstleister um die Investments. Bisher hat das Bistum rund die Hälfte der Investitionen zurückerlangt.