Schon vorab hatte die Beziehung für Schlagzeilen gesorgt, jetzt hat die Vatikanbank IOR Konsequenzen gezogen: Wie der Sender CNN berichtete, entließ die Bank zwei Angestellte nach deren Hochzeit - unter Verweis auf interne Regeln.
Demnach erklärte die Vatikanbank am Mittwoch, sie habe die schwierige Entscheidung getroffen, weil eine Eheschließung unter Angestellten den eigenen Vorschriften offensichtlich widerspreche.
"Diese mit tiefem Bedauern getroffene Entscheidung beruhte auf der Notwendigkeit, Transparenz und Unparteilichkeit bei den Aktivitäten des Instituts zu wahren, und zielte in keiner Weise darauf ab, das Recht zweier Menschen auf eine eheliche Verbindung in Frage zu stellen", zitiert CNN aus der Erklärung.
Dem seit Anfang September verheirateten Paar, das drei Kinder hat, sei zum 1. Oktober gekündigt worden. Laut einer Anwältin der Eheleute hatten sie bereits im Februar angekündigt, heiraten zu wollen. Die Regelung zum Verbot einer Ehe unter Mitarbeitenden sei jedoch erst im Mai verabschiedet worden.
Vatikangewerkschaft fassungslos
Die Vatikangewerkschaft Associazione Dipendenti Laici Vaticani kommentierte, die Nachricht von der Entlassung der beiden Kollegen mache fassungslos.
"Wir hatten auf eine gütliche Lösung der Angelegenheit gehofft, aber am Ende siegte eine fragwürdige Regelung zu den Sakramenten über die aufrichtigsten Gefühle", heißt es in einer Stellungnahme. Es bestehe die Gefahr, dass nun eine weitere Familie verarme. Denn: "Wer von uns hätte eigentlich die Möglichkeit, ohne Gehalt zu überleben?"
Die Gewerkschaft argumentiert weiter, Papst Franziskus habe immer die Heiligkeit der Familie bekräftigt. Vor diesem Hintergrund sei eine Neuausrichtung des vatikanischen Arbeitsrechts nach allgemein anerkannten Grundsätzen notwendig. Das Recht dürfe nicht auf einseitigen Interpretationen basieren. Im Vatikan gilt kein grundsätzliches Heiratsverbot für Angestellte.
Vor wenigen Tagen gratulierte der Papst beispielsweise einem Ehepaar, das für die Vatikanzeitung arbeitet, öffentlich zur Hochzeit. Für die Vatikanbank gilt hingegen aus Compliance-Gründen ein besonderes Anstellungsverbot für Ehepartner, Verwandte und Verschwägerte.