Eine Beisetzung ist für Hinterbliebene ein ganz besonderer Moment. Damit Trauerfeier und Bestattung in guter Erinnerung bleiben, haben Experten ein paar Tipps:
- Stimmt die Chemie? Angehörige sollten im persönlichen Umgang mit dem Bestatter herausfinden, ob sie sich bei diesem gut aufgehoben fühlen, empfiehlt der Bestatter Davit Roth. Ihnen sollte Empathie und Verständnis entgegengebracht werden, Wünsche sollten berücksichtigt werden.
- Gute Trauerrede: Ob Pfarrer, Bestatter oder professioneller Trauerredner - wer eine Trauerrede hält, sollte sich für das Leben, die Vorlieben und die Persönlichkeit des Verstorbenen interessieren, nicht nur für die wichtigsten Lebensdaten. Ist das Gegenüber wenig zugewandt und desinteressiert, "sollte man sich schon überlegen, ob diese Person die richtige für die Trauerrede ist", sagt Elke Herrnberger vom Bundesverband Deutsche Bestatter.
- Zeit fürs Kennenlernen: Auch wenn Hinterbliebene an anderen Orten leben, sollten sie den Pfarrer oder Bestatter um ein persönliches Trauergespräch bitten, damit dieser den Verstorbenen und dessen Familie kennenlernen kann. "Es ist schlimm, wenn man das Gefühl hat, jemand ist bei der Trauerrede schlecht vorbereitet", sagt Bestatter David Roth.
- Wichtige Punkte aufschreiben: Wenn sich das Gegenüber beim Trauergespräch keine Notizen macht, rät Herrnberger Angehörigen, selbst die wichtigsten Lebensdaten und -ereignisse für das Gegenüber zu notieren - "damit wenigstens die Basics stimmen".
- Trauerrede von Hinterbliebenen: Wer bei der Beerdigung selbst eine Trauerrede halten möchte, sollte sich das gut überlegen. "Das ist eine extreme Herausforderung, die man nicht unterschätzen darf", sagt Herrnberger. "Es ist etwas ganz anderes, ob man den Text am Schreibtisch ausarbeitet oder ob man ihn am Ort des Abschieds vorträgt." Bestatter Roth findet, dass Angehörige dennoch keine Angst vor einer Trauerrede haben sollten. "Wenn ehrliche Worte über den Verstorbenen gesagt werden, macht es nichts, wenn die Stimme stockt oder Tränen fließen."
- Zeitpuffer einplanen: Nichts ist ärgerlicher, als zu spät zur Beerdigung eines geliebten Menschen zu kommen, weil man im Stau steht oder der Zug verspätet ist, sagt Roth. Um den Zeitplan auf dem Friedhof einzuhalten und nicht auf eine nachfolgende Trauergesellschaft zu stoßen, sollten im Übrigen auch Pfarrer und Trauerredner pünktlich erscheinen.
- Individuelle Gestaltung: Anders als früher bringen sich heute Hinterbliebene gerne in die Trauerfeier ein - durch ein selbst verfasstes Gedicht, einen Gesangsvortrag, die persönlich vorgetragenen Fürbitten oder das Tragen der Urne zum Grab. Das macht die Feier individueller, kann aber auch Unwägbarkeiten beinhalten, etwa wenn dem Hinterbliebenen die Stimme oder körperliche Verfassung versagen, erklärt Herrnberger. Für Bestatter Roth ist es immer schön, "wenn Angehörige sich individuell und persönlich einbringen; das erleben wir sehr oft, und es tut ihnen gut".
- Eigene Sargträger: Nachbarn, Vereins-, Arbeitskollegen oder Sportfreunden ist es mitunter ein Anliegen, einen Verstorbenen selbst zum Grab zu geleiten. Der Umgang mit dem Tragegurt und das Absenken des Sarges ins Grab kann für Ungeübte eine Herausforderung sein und zu Pannen führen. "Aber zusammen mit den Trägern und dem Bestatter klappt das schon", sagt Roth, der mit Trauernden diesbezüglich bislang immer gute Erfahrungen gemacht hat.
- Qualifikation prüfen: Auf dem Bestattungsmarkt tummeln sich nach Beobachtung von Herrnberger zahlreiche Bestatter und Trauerredner, die nicht ausreichend qualifiziert sind. Für die anspruchsvolle Aufgabe der Bestattung sei eine qualifizierte Ausbildung wichtig, betont die Verbandssprecherin. Hierzulande reiche ein Gewerbeschein, um als Bestatter tätig zu werden; als Trauerredner brauche man nicht mal diesen.
- Schlichtungsstelle bei Problemen: Der Bundesverband Deutscher Bestatter hat eine Schlichtungsstelle eingerichtet, an die sich Menschen wenden können, die mit einer Dienstleistung rund um die Beerdigung nicht einverstanden waren. Mithilfe eines unabhängigen Gremiums sollen dort Streitfälle zwischen Bestattern und Auftraggebern im Einvernehmen und ohne Gerichtsprozess kostenlos geklärt werden. (KNA)