Rabbiner plädiert für Liberalisierung von Abtreibungsregelungen

Andere Sichtweise

Das liberale Judentum blickt anders auf das ungeborene Leben als etwa die katholische Kirche. Im jüdischen Religionsgesetz gelte der Fötus bis zur Geburt nicht als eigenständige Person, erklären liberale Rabbiner.

Eine Frau mit einem Schwangerschaftstest / © wavebreakmedia (shutterstock)
Eine Frau mit einem Schwangerschaftstest / © wavebreakmedia ( shutterstock )

Die Liberale Rabbinervereinigung spricht sich für eine Reform der geltenden Abtreibungsregelungen aus. Sie unterstützt Empfehlungen einer Regierungskommission: SPD, Grüne und FDP hatten sich darauf verständigt, die derzeitige Regelung durch eine Kommission prüfen zu lassen. 

Das Gremium schlug eine Liberalisierung vor, die Regierung konnte sich aber nicht darüber verständigen. Jetzt liegt ein interfraktioneller Gesetzentwurf vor, der sich an die Empfehlungen der Kommission anlehnt.

Die Rabbinerinnen und Rabbiner teilten am Dienstag in Berlin mit, sie unterstützten etwa eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts, das bisher Frauen und Ärzte "unnötigem Druck" aussetze. "Eine Beratung sollte zwar verpflichtend bleiben, muss aber unverzüglich, ergebnisoffen sowie unter Wahrung der Würde der Schwangeren und ohne Bevormundung gewährleistet werden." 

Auch sollten Abtreibungen als "Teil der regulären medizinischen Versorgung anerkannt und überall zugänglich" sein.

Rabbiner: Fötus bis zur Geburt keine eigenständige Person

"Im Judentum wird das Leben hochgeschätzt, doch es gibt keine absolute Priorisierung des ungeborenen Lebens gegenüber dem Leben und Wohlergehen der schwangeren Person", so die Rabbinervereinigung. Im jüdischen Religionsgesetz gelte der Fötus bis zur Geburt nicht als eigenständige Person. "Schwangerschaftsabbrüche können daher aus jüdischer Sicht gerechtfertigt sein, insbesondere, wenn die physische oder psychische Gesundheit der Schwangeren gefährdet ist."

Ein Schwangerschaftsabbruch sei niemals eine leichte Entscheidung, aber es sei essenziell, "dass diese Entscheidung in Freiheit und ohne unnötige gesetzliche Hürden" getroffen werden könne, betonen die Rabbinerinnen und Rabbiner. Sie forderten die Politik auf, die Empfehlungen umzusetzen. "Gleichzeitig appellieren wir an die Gesellschaft, mit Empathie und Respekt mit diesem sensiblen Thema umzugehen", hieß es.

Diskussion um Paragrafen 218

In Deutschland sind derzeit Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ebenso straffrei bleibt der Eingriff aus medizinischen Gründen sowie nach einer Vergewaltigung.

Der interfraktionelle Entwurf stammt vor allem von Abgeordneten der SPD und der Grünen und sorgt derzeit für eine Kontroverse in Politik und Gesellschaft. In dem Papier heißt es, dass Abtreibungen bis zur zwölften Woche grundsätzlich rechtmäßig sein sollen. Eine Pflicht zur Beratung soll bleiben, allerdings ohne die derzeit geltende Wartezeit von drei Tagen bis zur Abtreibung. Damit geht der Entwurf nicht so weit wie die Empfehlungen, nach denen der Gesetzgeber bis zur 22. Woche entscheiden könne, unter welchen Voraussetzungen ein Abbruch straffrei sein solle.

Schwangerschaftsabbruch nach § 218 Strafgesetzbuch

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland gemäß § 218 Strafgesetzbuch (StGB) grundsätzlich für alle Beteiligten strafbar. Es gelten aber folgende Ausnahmen:

Beratung in einer anerkannten Beratungsstelle

Der Gesetzestext des Paragrafen 218 Strafgesetzbuch behandelt den Schwangerschaftsabbruch. / © Harald Oppitz (KNA)
Der Gesetzestext des Paragrafen 218 Strafgesetzbuch behandelt den Schwangerschaftsabbruch. / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA