Stichwort: Stammzellen

Große Hoffnungen, große Bedenken

Mit Stammzellen verbinden Forscher große Hoffnungen im Kampf gegen Krankheiten wie Diabetes, Alzheimer oder Parkinson. Denn aus den noch nicht auf bestimmte Funktionen festgelegten Zellen lassen sich möglicherweise durch gezielte gentechnische Eingriffe gesundes Gewebe und Organe züchten.

 (DR)

Mit Stammzellen verbinden Forscher große Hoffnungen im Kampf gegen Krankheiten wie Diabetes, Alzheimer oder Parkinson. Denn aus den noch nicht auf bestimmte Funktionen festgelegten Zellen lassen sich möglicherweise durch gezielte gentechnische Eingriffe gesundes Gewebe und Organe züchten. Stammzellen entwickeln sich vor allem in der frühen Embryonalphase, aber auch in den Organen bereits geborener Menschen. Nach Einschätzung der Wissenschaftler können sich zumindest die embryonalen Stammzellen in mehr als 200 Zelltypen verwandeln.

Als adulte Stammzellen werden Stammzellen bezeichnet, die sich im Körper bereits geborener Menschen finden. Nach Angaben von Wissenschaftlern wurden sie bislang in rund 20 Organen des Körpers entdeckt, etwa im Nabelschnurblut von Neugeborenen.
Adulte Stammzellen, die aus dem Knochenmark gewonnen werden, werden schon heute bei der Bekämpfung von Blutkrebs und anderen Krankheiten eingesetzt. Unklar ist, ob sie ebenso flexibel und vermehrungsfähig sind wie embryonale Stammzellen.

Bei der Herstellung embryonaler Stammzellen gibt es drei
Möglichkeiten: Entweder werden sie aus den Vorläufern von Geschlechtszellen abgetriebener Embryonen isoliert und dann kultiviert (EG-Zellen), oder sie werden aus bei der künstlichen Befruchtung übrig gebliebenen Embryonen gewonnen. Ein dritter Weg ist die Herstellung von Embryonen eigens für die Forschung. Dabei wird Genmaterial eines Menschen in eine entkernte Eizelle transferiert. Dem dabei gewonnenen Embryo werden dann Stammzellen entnommen.

Bei den beiden letzteren Wegen werden die Embryonen vernichtet.
Das ist für die Kirchen der Grund, solche Experimente abzulehnen.
Neben diesen ethischen Bedenken gibt es auch erhebliche medizinische Einwände: Wissenschaftler haben vermehrt Anzeichen dafür gewonnen, dass die Transplantation von embryonalen Stammzellen oder von aus ihnen gewonnenen Körperzellen zu Tumorbildungen oder anderen Erkrankungen führen kann.

In Deutschland ist derzeit nur die Gewinnung der so genannten EG-Zellen aus abgetriebenen Embryonen erlaubt. Zudem beschloss der Bundestag 2002 nach langen Diskussionen ein Gesetz, das die Einfuhr solcher Stammzellen erlaubt, die am Stichtag 1. Januar
2002 im Ausland bereits vorhanden waren. Diese Zellen dürfen nur für "hochrangige" Forschungsziele verwendet werden, die auf keinem anderen Weg zu erreichen sind. Schließlich dürfen die Stammzellen nur von so genannten überzähligen Embryonen stammen, die zwar für eine Schwangerschaft gezeugt wurden, dafür aber nicht mehr verwendet worden sind.

In anderen EU-Ländern wie Großbritannien oder Belgien ist die verbrauchende Embryonenforschung und damit die Herstellung und Zerstörung von Embryonen zur Stammzellgewinnung erlaubt. Wegen dieser unterschiedlichen Gesetzeslagen streiten die EU-Staaten darüber, ob Gelder der Gemeinschaft für solche Forschungsprojekte zur Verfügung gestellt werden dürfen.

(KNA)