Föderalismusreform ab heute in Kraft

Macht neu verteilt

Die Macht zwischen Bund und Ländern in Deutschland ist von heute an grundlegend neu verteilt. Nach jahrelangen Debatten über den größten Verfassungsumbau seit 1949 treten die 21 Grundgesetzänderungen für die Föderalismusreform in Kraft. Damit soll die Gesetzgebung schneller und transparenter werden.

 (DR)

Die Macht zwischen Bund und Ländern in Deutschland ist von heute an grundlegend neu verteilt. Nach jahrelangen Debatten über den größten Verfassungsumbau seit 1949 treten die 21 Grundgesetzänderungen für die Föderalismusreform in Kraft. Damit soll die Gesetzgebung schneller und transparenter werden.

Neue Kompetenzen für die Länder
Wichtigster Punkt dabei ist, dass der Bundesrat, also die Länderkammer, künftig weniger Macht hat. Denn in Zukunft werden nur noch 30 bis 40 Prozent der Bundesgesetze zustimmungspflichtig sein, statt bislang 60 Prozent. Damit soll der Gesetzgebungsprozess beschleunigt werden. Allerdings übernehmen die Länder im Gegenzug einige Kompetenzen des Bundes.

So wird die Bildung weitgehend Ländersache. Allerdings kann der Bund nach einem in letzter Minute im Sommer ausgehandelten Kompromiss den Ländern weiter Geld für die Hochschulen geben. Auch die Zuständigkeit für den Strafvollzug und die Ladenöffnungszeiten geht an die Länder.

Kernenergie jetzt Sache des Bundes
Der Bund bekommt neue Zuständigkeiten für das Bundeskriminalamt. Ferner wird er verantwortlich für das Melde- und Ausweiswesen, den Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung ins Ausland, für das Waffen- und Sprengstoffrecht, das Kriegsfolgenrecht und die Kernenergie.
(dr)