Kontroverse um vorzeitige Freilassung von Ex-RAF-Terroristen hält an

Reue für Freilassung gefordert

Die mögliche vorzeitige Haftentlassung der früheren RAF-Terroristen Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar sorgt weiter für eine Kontroverse. Während sich CSU-Chef Edmund Stoiber gegen eine vorzeitige Freilassung von Mohnhaupt und Klar aussprach, setzte sich der Theologe und SPD-Politiker Richard Schröder für eine Entlassung beider Häftlinge ein. FDP-Vize Rainer Brüderle plädierte dafür, Klar nur dann zu begnadigen, wenn dieser seine Taten bereut. Im domradio-Interview wirft Klaus Pflieger, einst Ankläger in RAF-Prozessen, heute Generalstaatsanwalt in Stuttgart, einen Blick auf die rechtliche Situation. Der Erfurter Moraltheloge Pater Josef Römelt geht der Frage nach ob es Reue zur Begnadigung bedarf.

 (DR)

Michael Buback, der Sohn des 1977 ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback, sagte, im Fall von Klar stelle sich die Frage, ob es über die Verbüßung der Mindesthaftzeit hinaus zusätzliche Argumente für einen Gnadenerweis gebe. Dabei spiele es für ihn eine Rolle, inwieweit jemand wie Klar seine Tat bereue, betonte Buback. Für ihn persönlich sei auch sehr wichtig, wie die Tat überhaupt abgelaufen sei. So wisse er noch immer nicht, wer seinen Vater erschossen habe.


Das frühere RAF-Mitglied Peter-Jürgen Boock sagte demgegenüber, im Sinne der Resozialisierung sei eine "überlange Haft an sich schon nicht angezeigt". Etwa ab dem zwölften Haftjahr setze bei Gefangenen "so etwas wie eine Zerstörung der Persönlichkeit ein". Von da an habe Haft "nur noch den Sinn von Verwahrung", könne aber nichts mehr zur Resozialisierung beitragen. Auch andere Ex-RAF-Mitglieder müssten die Chance haben, "für sich selber auch festzustellen, wie falsch wir da lagen - was wir wirklich verbrochen haben". Dies erfordere eine "Umgebung", die es im "Gefängnis eigentlich regelmäßig nicht" gebe.


Bewährung für Monhaupt, Begnadigung für Klar?
Die Bundesanwaltschaft hat beantragt, für Mohnhaupt den Rest der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Sie hat mittlerweile knapp 24 Jahre ihrer lebenslangen Freiheitsstrafe abgesessen. Bei Klar prüft Bundespräsident Horst Köhler eine Begnadigung.

Brüderle betonte, bei Klar müsse man sehen, "ob er Bereitschaft zur Reue zeigt". Gegen die Prüfung einer vorzeitigen Entlassung Mohnhaupts habe er keine Einwände. Sie habe "ihre Mindeststrafzeit abgesessen".

Schröder sagte, das Mindeststrafmaß hätten Mohnhaupt und Klar "bereits deutlich erfüllt". Auch bestehe bei beiden nicht "die Gefahr eines Rückfalls, also eine Gefahr für die Gemeinschaft". In einem solchen Fall sei es allgemein üblich, diese Menschen zu entlassen. "Der Rechtsstaat tut gut daran, die Strenge mit Güte so zu verbinden, dass er also nicht von Strafen ablässt, Reststrafen aber sehr wohl erlässt", mahnte Schröder.


Stoiber will "echte Reue"
Stoiber hielt dagegen, dass beide Täter keine Reue gezeigt hätten. Es sei richtig, dass ein starker Staat auch seinen Feinden vergeben können müsse. Voraussetzung dafür sei aber eine echte Reue. "Nicht der Staat schuldet den RAF-Terroristen ein Signal der Versöhnung, sondern die Terroristen müssen zunächst einmal ihre Taten ehrlich bedauern und sich zum Rechtsstaat bekennen", sagte der CSU-Chef. Mohnhaupt und Klar müssten die Angehörigen ihrer Opfer um Verzeihung bitten. Erst dann könne über weitere Schritte nachgedacht werden.