Bundesrat macht Weg für erweiterte Stammzellforschung frei

Durchgewunken

Der Weg für die Forschung mit neueren embryonalen Stammzellen in Deutschland ist frei. Der Bundesrat ließ am Freitag das erweiterte Stammzellgesetz passieren. Bayern hatte die Anrufung des Vermittlungsausschusses beantragt, fand dafür aber keine Mehrheit.

 (DR)

Nach der Gesetzesnovelle dürfen für hochwertige Grundlagenforschung menschliche embryonale Stammzellen aus dem Ausland importiert werden, die vor dem 1. Mai 2007 gewonnen wurden. Zuvor war der Stichtag der 1. Januar 2002. Viele Wissenschaftler halten die neueren Stammzelllinien für qualitativ besser. Zudem machen sich deutsche Wissenschaftler nicht mehr strafbar, wenn sie im Ausland mit Stammzellen arbeiten, die sie in Deutschland nicht benutzen dürften.
Das geänderte Gesetz hatte der Bundestag Mitte April mit den Stimmen aller Fraktionen verabschiedet.

Der bayerische Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) sagte, mit der Verschiebung des Stichtags komme man auf eine schiefe Ebene. Die bayerische Staatsregierung lehne die Gesetzesänderung ab, obwohl sie Respekt habe vor jenen, die aus Gewissensgründen dem Gesetz im Bundestag zugestimmt hätten. Er sprach von einer «zutiefst weltanschaulich, religiös motivierten Entscheidung».

Auch das Saarland unterstützte den bayerischen Vorstoß. Mit der Stichtagsverschiebung werde ein qualitativ neuer Schritt gemacht, sagte der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU). «Wird es dann noch zwingende Argumente gegen das therapeutische Klonen geben?» Er betonte das «übergeordnete Prinzip» des Schutzes der Menschenwürde gegenüber der Forschungsfreiheit.

Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ist ethisch umstritten, weil dafür Embryos zerstört werden. In Deutschland ist die Stammzellgewinnung verboten. Die Stichtage verfolgen das Ziel, keinen Anreiz zur weiteren Herstellung embryonaler Stammzellen im Ausland zu setzen.