Banken erwägen gemeinsame Nutzung des Rettungspakets

Nehmen ohne Geben?

Banken erwägen gemeinsame Nutzung des staatlichen Rettungspakets - ohne Auflagen.

 (DR)

Nach der Verabschiedung des Rettungspakets für die Finanzbranche wird jetzt darüber spekuliert, welches Kreditinstitut zuerst von den Regelungen Gebrauch macht.  Keiner wolle der Erste sein, sagte ein hochrangiger Sparkassenfunktionär am Wochenende. Deswegen erwögen die deutschen Banken auch die gemeinsame Nutzung der Hilfen des Finanzmarktstabilisierungsfonds. Derweil lehnt Deutsche-Bank-Chef Ackermann staatliche Restriktionen für Banken ab. Branchenprimus Deutsche Bank hat bereits angekündigt, kein Staatsgeld anzunehmen. Die Commerzbank prüft hingegen eine Inanspruchnahme der staatlichen Garantien. Unterdessen arbeitet die Bundesregierung weiterhin an der Ausarbeitung der Umsetzungsverordnung zum Rettungspaket.

«Focus» zufolge liegt der Vorteil einer gemeinsamen Nutzung der Hilfen des Rettungspakets darin, dass Außenstehende nicht mehr so leicht ablesen können, welche Institute tatsächlich Hilfe brauchen und welche nicht. Wer «gemeinsam in einem großen Schritt» die Hilfen nutze, «das wird ab diesem Montag verhandelt», und zwar für Privat- und Landesbanken, schreibt das Magazin. Ein Sprecher des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) sagte auf Anfrage, der Verband habe kein Treffen organisiert und sei nicht daran beteiligt. Es sei jedoch vernünftig, sich abzustimmen.

Commerzbank-Vorstandssprecher Martin Blessing sagte der «Bild»-Zeitung (Samstagausgabe): «Ich glaube, es ist die Pflicht eines jeden Bankers, eine Teilnahme an dem Paket zu prüfen». Für Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann kommt das nicht in Frage: «Ich würde mich schämen, wenn wir in der Krise Staatsgeld annehmen würden», sagte er dem «Spiegel». Es bestehe die Gefahr, dass die Banken in vielen Ländern der Welt nun zu Institutionen würden, die auch nationale oder staatliche Interessen vertreten.

Unterdessen befindet sich die Umsetzungsverordnung zum Rettungspaket, die am Montagmorgen noch vor Börsenbeginn vom Bundeskabinett beschlossen werden soll, in der Abstimmung zwischen den verschiedenen Ressorts. Bis in die Nacht zu Montag werde an der Verordnung gearbeitet, erklärte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums auf Anfrage.

Gleichzeitig bestätigte er, dass in die Verordnung auf Vorschlag von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) eine Gehaltsobergrenze von 500 000 Euro für Bankmanager aufgenommen wurde, deren Institute Staatshilfe erhalten. «Der Fonds kann verlangen, dass die Vergütung der Geschäftsleiter individualisiert und nach Bestandteilen aufgegliedert in einem Vergütungsbericht veröffentlicht wird», heißt es laut «Spiegel» in Steinbrücks Entwurf. Auch Bonuszahlungen sollten ausgesetzt werden, «solange das Unternehmen Stabilisierungsmaßnahmen des Fonds in Anspruch nimmt».

Dazu sagte Ackermann der «Bild am Sonntag»: «Die Besten bekommen Sie dafür nicht». Er plädiere für Augenmaß bei staatlichen Eingriffen. «Je strikter die Auflagen sind, desto geringer ist die Bereitschaft, von der Hilfe Gebrauch zu machen», sagte Ackermann.

Nach Informationen der «Welt am Sonntag» unterscheidet die Verordnung wie auch das Gesetz drei Stufen der Hilfe, für die unterschiedliche Auflagen vorgesehen sind. Selbst wenn eine Bank lediglich staatliche Garantien nutze, um ihre Geschäfte abzusichern, drohten bereits weitreichende Vorgaben. So könne das Ministerium bereits in diesem Fall eine höhere Eigenkapitalquote, einen geringeren Verschuldungsgrad oder eine längerfristige Refinanzierung einfordern.

Lasse sich ein Kreditinstitut verlustträchtige Wertpapiere vom Staat abkaufen, drohe bereits ein Verbot von Dividendenzahlungen oder die Aufgabe einzelner Geschäftsfelder. Wenn die Bank darüber hinaus auch staatliches Kapital in Anspruch nehme und die Regierung dadurch Teilhaber werde, könne der Staat ein neues Geschäftsmodell verlangen, berichtete die Zeitung.