Bundestag beschließt Schuldenbremse

Bruder Leichtfuß stellt Weichen neu

Der Bundestag hat grünes Licht für die Aufnahme einer Schuldenbremse ins Grundgesetz gegeben. Mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit beschloss das Parlament am Freitag in Berlin mehrere dafür notwendige Verfassungsänderungen. Bundesfinanzminister Steinbrück spricht vor einer "entscheidenden Weichenstellung".

 (DR)

Zugleich soll künftig ein neu zu schaffender Stabilitätsrat als Schuldenfrühwarnsystem die Haushaltsführung von Bund und Ländern kontrollieren.

Für die Grundgesetzänderung war eine Zustimmung von mindestens 408 Abgeordneten notwendig. Mit Ja votierten 418 Parlamentarier, 109 lehnten die Verfassungsänderungen ab. Es gab 48 Enthaltungen.

Die Neuregelungen sehen vor, dass die Länder ab 2020 keine neuen Schulden mehr machen dürfen. Dafür sollen die finanzschwachen Länder Bremen, Saarland, Berlin, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein im Zeitraum 2011 bis 2019 Konsolidierungshilfen in Höhe von insgesamt 800 Millionen Euro jährlich erhalten.

Erstmals ein verbindlicher Rückzahlungsplan
Der Bund soll sich künftig bis zu einer Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes verschulden dürfen - hier gilt die Regelung bereits ab 2016. Verbunden mit der Schuldenaufnahme wird erstmals ein verbindlicher Rückzahlungsplan.

Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 12. Juni mit den Ergebnissen der Föderalismuskommission II befassen. Auch hier ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig, um die Regelungen zur Schuldenbremse ins Grundgesetz aufzunehmen.

Steinbrück: Schuldenbremse hat «historische Tragweite»
v. Der Grundgesetz-Artikel 115 mit den Grenzen der Kreditaufnahme habe den Bund nicht davor bewahrt, in den vergangenen Jahrzehnten «sehr leichtfüßig» in die enorme Staatsverschuldung hineinzukommen, sagte Steinbrück am Freitag im Bundestag bei der abschließenden Beratung zur Schuldenbremse. Daher sei diese Schuldenbremse eine «finanzpolitische Entscheidung von historischer Tragweite».

Steinbrück betonte, der Bund befinde sich zunehmend im «Schraubstock der Verschuldung». Inklusive anderer notwendiger und unabweisbarer Ausgaben entscheide der Bundestag als Souverän heute nur noch über etwa 15 Prozent des Haushalts. «Wer die Handlungsfähigkeit des Staates will, muss dafür sorgen, dass Schuldenlast und Zinslast reduziert werden», betonte der Minister. Für die Zukunft müsse sichergestellt werden, dass die Schulden geringer anwachsen als das Bruttoinlandsprodukt.

Die vor 40 Jahren beschlossene Finanzverfassung befindet sich nach den Worten Steinbrück «nicht mehr auf der Höhe der Zeit». In wirtschaftlich schlechten Zeiten seien Schulden über Schulden gemacht worden, die in guten Zeiten aber nie zurückgezahlt wurden. 40 Jahre nach den Entscheidungen der ersten großen Koalition gehe es nun darum, die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates auch für die Zukunft zu sichern.