Der ÖRK versteht sich als Gemeinschaft von Kirchen, nicht als «Überkirche». Die Mitgliedschaft bedeutet nicht, eine bestimmte Lehre von der Kirche und ihrer Einheit anzuerkennen. Sie verpflichtet aber zu Offenheit und Austausch sowie zum gemeinsamen Lernen. Oberstes Organ ist die Vollversammlung, die etwa alle sieben Jahre zusammentritt und die Richtlinien der Arbeit festlegt. Eigentliches Leitungsorgan ist der Zentralausschuss, dem die Präsidenten und bis zu 156 Mitglieder angehören. Eine gesetzgebende Gewalt gibt es nicht.
Die katholische Kirche ist nicht Mitglied des ÖRK. 1961 nahmen aber erstmals Beobachter der katholischen Kirche an einer Vollversammlung teil. 1965 wurde die Gemeinsame Arbeitsgruppe zwischen dem Vatikan und dem ÖRK gegründet. In wichtigen Kommissionen des Weltkirchenrates, so für Glauben und Kirchenverfassung sowie für Weltmission und Evangelisation, arbeiten katholische Theologen als Vollmitglieder mit. Ob und gegebenenfalls wann die katholische Kirche dem Weltbund beitritt, ist offen.
Ökumenischer Rat der Kirchen
Stichwort
Dem Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK), auch Weltkirchenrat genannt, gehören 349 protestantische, anglikanische, orthodoxe und altkatholische Kirchen sowie kirchliche Gemeinschaften in mehr als 110 Ländern an. Sie repräsentieren weltweit rund 560 Millionen Christen. Der Weltbund wurde am 23. August 1948 in Amsterdam gegründet. Er hat seinen Sitz in Genf.
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