Der Caritasverband befürwortet die Grundgesetzänderung für Jobcenter

"Richtige Weichenstellung"

Der Deutsche Caritasverband hat die Ankündigung der Union begrüßt, durch eine Grundgesetzänderung die lange umstrittene Reform der Jobcenter zu ermöglichen. Generalsekretär Georg Cremer sprach am Montag in Berlin von einer "richtigen Weichenstellung".

 (DR)

Sie ermögliche Langzeitarbeitslosen Hilfen aus einer Hand. Er hoffe auf eine "zeitnahe" Verständigung der schwarz-gelben Koalition mit den Sozialdemokraten.

Der Caritas-Generalsekretär betonte, trotz vieler Probleme bei der Umsetzung zeige die 2005 eingeleitete Reform heute viele Erfolge bei der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen. Zugleich warnte Cremer vor einem Scheitern der Grundgesetzänderung. Dann käme es am Ende des Jahres zu einer vollständig getrennten Aufgabenwahrnehmung ohne jede Form der Zusammenarbeit.

Jobcenter-Reform durch Grundgesetzänderung
Die 2005 von der damaligen großen Koalition eingeleitete Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe war vom Bundesverfassungsgericht 2007 für verfassungswidrig erklärt worden. Die Richter beanstandeten, dass sich Kompetenzen von Bund und Kommunen überschneiden. Die vor einem Jahr vom damaligen SPD-Sozialminister Olaf Scholz (SPD) angestrebte Grundgesetzänderung hatte die Union vor der Wahl stets abgelehnt.

Nun verständigten sich am Sonntagabend Bundesregierung, die Spitzen der unionsgeführten Länder und die Unions-Fraktionsführung darauf, die Jobcenter-Reform durch eine Grundgesetzänderung zu ermöglichen. Dazu ist die Koalition auf Unterstützung aus der Opposition angewiesen.