Erzbischof Schick: Missbrauchstäter sollen Entschädigung zahlen

Relaunch der Leitlinien

Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick will Missbrauchstäter aus dem Raum der Kirche zur Entschädigung ihrer Opfer heranziehen. "Wir brauchen Wiedergutmachung", sagte Schick der "Süddeutschen Zeitung". Neben den Tätern sei aber auch die Institution moralisch gefordert.

 (DR)

«Gemäß unserem Rechtsstaat muss diese von den Tätern kommen.» Die Kirche selbst sieht der Erzbischof vorerst nicht in der Pflicht. «Es ist in unserem Rechtssystem nicht vorgesehen, dass eine Institution haftet.»

Auf die Frage, ob die Kirche nicht aus moralischer Verantwortung den Opfern eine Entschädigung zahlen sollte, antwortete Schick: «Darüber müssen wir kirchenintern sicher noch sprechen.» Zunächst seien jedoch die Täter gefordert. «Es ist ja nicht so, dass die alle arm sind.» Im Kirchenrecht gebe es bei besonderen Fällen auch die Möglichkeit, Verjährungsfristen aufzuheben. «Diese Möglichkeit müssen wir jetzt auch nutzen», so Schick.

Erneut sprach sich der Erzbischof für eine Veränderung der Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz aus. Künftig sollte die Staatsanwaltschaft auch dann informiert werden, wenn die Vorwürfe verjährt seien. Außerdem müssten die Ermittlungsbehörden schon bei einem begründeten Verdacht eingeschaltet werden. Dies gelte bereits für den Fall, wenn ein glaubwürdiger Zeuge etwas vorbringe, das über ein Gerücht hinausgehe. Die Bischofskonferenz werde das in den nächsten Wochen umsetzen.

Schick votierte außerdem für eine Verlängerung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von 10 Jahren gerechnet ab der Volljährigkeit des Opfers auf mindestens 30 Jahre. Der Gesetzgeber sollte außerdem versuchen, Regeln zu finden, wie mit bereits verjährten Fällen umzugehen sei, auch wenn neue Fristen nicht rückwirkend gelten könnten.