Was die Kirche in Deutschland zum islamischen Bestattungsritus sagt

Ausnahmen erlauben

Bereits 2003 kritisierte die Bischofskonferenz, deutsche Rechtsvorschriften und Friedhofssatzungen seien "zumeist nicht auf islamische Bedürfnisse eingerichtet". domradio.de dokumentiert die noch immer gültigen Empfehlungen von damals.

 (DR)

"Solange Muslime ihre verstorbenen Angehörigen in das jeweilige Herkunftsland überführen, werden sie in Deutschland nicht wirklich heimisch. Die Deutsche Bischofskonferenz begrüßt daher die wachsende Bereitschaft vieler Kommunen, spezielle Gräberfelder für Muslime einzurichten, die die Beachtung islamischer Bestattungsriten ermöglichen.

Wo immer dies nach den jeweiligen Verhältnissen möglich ist, sollten ferner in die Friedhofssatzungen Regelungen aufgenommen werden, die für Muslime Ausnahmen von der im allgemeinen bestehenden Sargpflicht aus religiösen Gründen erlauben."

Entnommen aus der Arbeitshilfe des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz "Christen und Muslime in Deutschland" vom 23. September 2003, hier zum Nachlesen.