Die geplante Erhöhung der Gebäude verletze den Umgebungsschutz für das Kulturdenkmal, so das Gericht. Als Indiz für die Beeinträchtigung wertet das Gericht auch den Verstoß gegen das vom Stadtrat beschlossene Höhenkonzept.
Vorrangiges Ziel des Höhenkonzepts sei gerade der Schutz von St. Gereon gewesen, so die Richter. Die Stadt Köln hatte die Erhöhung der beiden Gebäude gegen den Widerstand des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege genehmigt. Gegen den Beschluss ist nach den Angaben Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich.
Auch der Kardinal schaltete sich ein
Im sogenannten Gerlingviertel sind zahlreiche Neu- und Umbaumaßnahmen geplant, darunter auch am Gereonskloster, dem Vorplatz der St. Gereons-Basilika. Kirchengemeinde und die Bürgerinitiative Gereonsviertel halten die geplanten Bauten für deutlich zu hoch und befürchten eine Beeinträchtigung des Blicks auf die romanische Kirche.
Auch der Kölner Erzbischof Joachim Meisner hatte die Pläne kritisiert. Es dränge sich der Eindruck auf, «dass die architektonisch und geistlich über Generationen entstandene Einheit im Viertel rund um die Basilika St. Gereon der Wirtschaftlichkeit geopfert werden soll».
Kölner Gericht stoppt Bau neben romanischer Kirche St. Gereon
Kirchengemeinde im Glück
Auf Antrag der Kölner Kirchengemeinde St. Gereon hat das Verwaltungsgericht Köln den Bau an zwei Häusern in unmittelbarer Nähe der romanischen Kirche gestoppt. Im Interview mit domradio.de zeigt sich Gemeindepfarrer Andreas Brocke erleichtert.
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