Januar 2010: Der Leiter des Canisius-Kollegs der Jesuiten in Berlin, Pater Klaus Mertes, bringt die Aufdeckung des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche ins Rollen. Die Bischöfe setzen eine Arbeitsgruppe ein, die eine interne Debatte über den Zustand der Kirche in Deutschland voranbringen soll.
22. Februar 2010: Die Bischöfe entschuldigen sich bei ihrer Frühjahrsvollversammlung in Freiburg wegen der Missbrauchsfälle. Sie beschließen einen Vier-Punkte-Plan, um Missbrauch konsequent aufzudecken. Der Trierer Bischof Stephan Ackermann wird Sonderbeauftragter für Missbrauchsfälle. Eine Hotline für Missbrauchsopfer wird eingerichtet.
31. August 2010: Die Bischöfe verschärfen ihre "Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch". Bei der umstrittenen Anzeigenpflicht gibt es einen Kompromiss zwischen Anzeigepflicht und
Opferschutz: Erhärtet sich bei den Gesprächen zwischen potenziellen Opfern und den Missbrauchsbeauftragten der Verdacht auf sexuellen Missbrauch, so schreiben die Leitlinien eine Weiterleitung der Informationen an die staatlichen Strafverfolgungsbehörden vor.
20. September 2010: Der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, schlägt bei der Herbstvollversammlung in Fulda einen "breiten Reflektionsprozess" von Bischöfen, Priestern und Laien vor. Dabei solle es auch um das Bild des Priesters, den Umbruch in den Gemeinden, die Verantwortung der Laien, aber auch um die Sprache der Verkündigung und Fragen von Familie, Partnerschaft und Sexualität gehen.
23. September 2010: Die Bischöfe stellen ein Konzept zur Vorbeugung von sexuellem Missbrauch vor. Es sieht unter anderem vor, dass jedes der 27 Bistümer eine Stelle einrichtet, die sich um Präventionsfragen kümmert. Für haupt- und nebenamtliche Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit wird ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gefordert, die Ehrenamtlichen sollen eine Selbstverpflichtungserklärung unterschreiben.
30. September 2010: Die Bischofskonferenz legt am Runden Tisch der Bundesregierung in Berlin ein Konzept zur Entschädigung der Opfer von sexuellem Missbrauch vor. Dazu gehört die Zahlung eines Geldbetrags, der als "finanzielle Anerkennung" des zugefügten Leids gelten soll. Darüber hinaus soll es Opfern ermöglicht werden, therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Zum dritten gibt es Regelungen für individuelle Härtefälle. Schließlich wollen die Bischöfe sich für einen "Präventionsfonds" stark machen. Eine konkrete Entschädigungssumme wird zunächst nicht benannt.
5. November 2010: Unter dem Titel "Der Weg der Kirche in die Zukunft" vereinbaren Vertreter der Bischofskonferenz und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) einen bundesweiten Dialogprozess. Dabei soll es auch um die Glaubwürdigkeitskrise der Kirche nach dem Missbrauchsskandal gehen.
2. März 2011: Die Bischofskonferenz nennt erstmals auch eine konkrete Summe von 5.000 Euro, die den Opfern sexuellen Missbrauchs als Anerkennung für das erlittene Leid ausgezahlt werden soll.
16. Mai 2011: Die vatikanische Glaubenskongregation verpflichtet Bischofskonferenzen weltweit zur Erarbeitung von Leitlinien zum Umgang mit Missbrauchsfällen. Schwerpunkte liegen auf der Zusammenarbeit mit staatlichen Justizbehörden, Hilfen für Opfer und Prävention.
Chronologie zur Aufarbeitung des Missbrauchsskandals
Neue Standards gegen Missbrauch
Der Vatikan hat die Bischofskonferenzen weltweit aufgefordert, bis Mai 2012 Leitlinien zum Umgang mit Missbrauchsfällen zu erarbeiten. In Deutschland existieren solche Leitlinien bereits seit 2002, im vergangenen August wurden sie verschärft. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) nennt in einer Chronologie wichtige Stationen der Aufarbeitung des Missbrauchsskandals in der deutschen Kirche.
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