Über 500 berechtigte Anträge auf Entschädigung

Fast alle Forderungen befürwortet

Bei der Deutschen Bischofskonferenz sind bislang 579 Anträge auf Entschädigung von Opfern sexuellen Missbrauchs eingegangen. Davon habe die zuständige Koordinierungsstelle "so gut wie alle" besprochen und eine Entschädigung befürwortet, sagte Konferenz-Sprecher Matthias Kopp am Mittwoch in Bonn. Nun sind die Bistümer am Zuge.

 (DR)

In 560 Fällen habe die Kommission eine Entschädigung befürwortet und eine entsprechende Empfehlung an die Orden und Bistümer weitergegeben. Es gebe Anträge, bei denen die empfohlene Summe die ursprüngliche Grenze von 5.000 Euro übersteige. Die letzte Entscheidung liege jetzt bei den jeweiligen Orden und Bistümern, betonte Kopp.



Die "Süddeutsche Zeitung" (Mittwoch) hatte zuvor eine Zwischenbilanz des Antragsverfahrens gezogen. Demnach gehen Opfervereinigungen von "deutlich mehr als 2.000 Menschen aus, denen in den vergangenen Jahrzehnten als Kindern und Jugendlichen Gewalt im Bereich der katholischen Kirche widerfahren ist". Dies würde bedeuten, dass bislang weniger als ein Drittel der Anspruchsberechtigten einen Antrag auf Entschädigung gestellt hätten, so die Zeitung.



Höhere Entschädigungssumme in besonderen Fällen

Als erste vom Missbrauchsskandal betroffene Institution hatte die katholische Kirche Anfang März finanzielle Entschädigungen für die Opfer beschlossen. Kirchliche Einrichtungen wollen Opfern sexueller Übergriffe bis zu 5.000 Euro zahlen, wenn diese ihre Ansprüche wegen Verjährung vor Gericht nicht mehr durchsetzen können. Zusätzlich übernimmt die Kirche unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Psychotherapie. In besonders schweren Fällen kann auch eine höhere Entschädigungssumme gezahlt werden.



Um eine solche Entschädigung zu erhalten, müssen die Betroffenen einen schriftlichen Antrag stellen. Erforderlich ist eine eidesstattliche Erklärung per Unterschrift, aus der hervorgeht, dass sie als Minderjährige oder Schutzbefohlene Opfer eines sexuellen Übergriffs durch Kirchenmitarbeiter wurden. Die Anträge gehen an eine "Zentrale Koordinierungsstelle", die beim "Büro für Fragen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich" der Deutschen Bischofskonferenz in Bonn angesiedelt ist. Dem Gremium gehören Psychologen, Juristen und Theologen an. Die Empfehlungen der Kommission gehen an die jeweiligen Orden und Bistümer.