UNESCO-Konvention zum Schutz von Kultur- und Naturerbe wird 40

Das Einzigartige betonen

Sie feiert 40. Geburtstag: die Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt. Ihr Hüter ist die UNESCO - die Kulturerbe-Organisation der Vereinten Nationen. Auf ihrer Liste stehen derzeit 936 Kultur- und Naturstätten in 153 Ländern, die als wertvoll und schützenswert gelten.

Autor/in:
Larissa Hinz
 (DR)

In Deutschland zählen 36 Natur- und Kulturstätten zum Welterbe - darunter die Altstädte von Lübeck, Stralsund und Wismar sowie fünf Dome und zwei Kirchen. Gefeiert wird das auch am Sonntag, dem bundesweiten Welterbetag.



1978 war der Aachener Dom einer der ersten zwölf Denkmäler auf der Liste, die Bauwerke und Naturgebiete von internationalem Rang schützen und bekanntmachen soll. Die deutschen, von der UNESCO gewürdigten Kulturgüter zeigen, wie vielfältig ein Land sein kann:  Neben dem Wattenmeer finden sich auch die Berliner Museumsinsel und die Essener Zeche Zollverein in dem Verzeichnis.



"Schönheit ist für uns kein Kriterium", sagte kürzlich die UNESCO-Leiterin der Abteilung Europa und Nordamerika, Mechthild Rössler, in einem Interview: Es gehe jeweils um den herausragenden universellen Wert eines Ensembles. Ein Kultur- oder Naturdenkmal wird also nur, was einzigartig ist.



Fluch und Segen zugleich

Der Vorteil des Welterbe-Status ist offensichtlich - durch den Titel wird die jeweilige Stätte international berühmt, Touristenströme folgen. Das ist allerdings nicht immer ein Segen, wie etwa der Kölner Dompropst Norbert Feldhoff betont. Er verweist darauf, dass die Kathedrale auch ohne Kulturerbe-Status weltweit bekannt ist und den Besucherstrom mit 20.000 bis 30.000 Personen an Sommertagen schon jetzt kaum bewältigen kann. Der Dom sei vor allem Gotteshaus und nicht Touristenattraktion.



Dabei will die UNESCO mit ihrer Auszeichnung eigentlich auch einen behutsamen und hoch qualifizierten Tourismus fördern; eine sorgfältige Denkmalpflege soll ins Bewusstsein der Welterbe-Besucher gerückt werden. Die UNESCO verlangt deshalb von den Betreibern der Welterbestätten auch einen in die Zukunft gerichteten Erhaltungsplan. Und legt großen Wert darauf, dass der Charakter der Stätte unversehrt bleibt.



Was das bedeutet, haben die Städte Köln und Dresden bereits schmerzhaft erfahren. Die Stadt Köln wollte Anfang des Jahrtausends mehrere Hochhäuser auf der dem Dom gegenüberliegenden rechten Rheinseite bauen. Die UNESCO drohte mit der Aberkennung des Welterbestatus, weil sie die historische Silhouette der Altstadt gefährdet sah. Köln gab nach.



Wirtschaftliche Entwicklung gegen den Schutz einer Kulturlandschaft

Anders Dresden. 2009 entzog die UNESCO dem Dresdener Elbtal die Auszeichnung. Der Grund: der Bau einer Elbüberquerung, der Waldschlößchenbrücke. Nach Meinung der Weltkulturorganisation würde der Bau der Brücke die Sicht auf die barocke Dresdener Altstadt verschandeln. Außerdem, so die UNESCO, könnte sie das Elbtal und die Flussauen zerschneiden. Für Dresden und auch die Bundesrepublik ein dramatischer Gesichtsverlust. Auch beim Mittelrheintal, das seit 2002 Welterbestatus besitzt, schwelt der Konflikt - wieder wegen eines möglichen Brückenbaus nahe der Loreley. Die Argumente lauten stets: wirtschaftliche Entwicklung gegen den Schutz einer Kulturlandschaft.



Während der Streit in Dresden längst aus den nationalen Schlagzeilen verschwunden ist, hoffen dieses Jahr zwei andere deutsche Kulturstätten auf den Welterbe-Status: die Kurfürstliche Sommerresidenz in Schwetzingen und das Markgräfliche Opernhaus in Bayreuth. Ihr Glück könnte vielleicht sein, dass Deutschland in den nächsten vier Jahren mitbestimmen kann, welche Kultur- und Naturstätten neu auf die Liste gesetzt werden. Die Bundesrepublik wurde ins entscheidende Welterbe-Komitee gewählt.