Mitten in der Live-Übertragung des ZDF-Fernsehgottesdienstes im Mainzer Dom waren die beiden Männer aufgesprungen. Einer übertönte mit seinem Megafon die Worte von Kardinal Karl Lehmann, der andere stürmte nach vorne und riss vor den Augen von Gottesdienstbesuchern, Kirchenchor und Fernsehgemeinde die Decke mitsamt Kelchen und Leuchtern vom Altar herunter. Die Justiz reagierte im Sommer 2004 mit einem Schnellverfahren auf die Aktion der beiden bundesweit bekannten Gottesdienststörer. Die militanten Abtreibungsgegner aus Berlin wurden zu fünf Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.
Im Berufungsverfahren hatte einer der beiden Männer sich vergeblich mit dem Argument verteidigt: "Auch Jesus hat im Tempel Tische umgeworfen." Dafür hatten die Richter jedoch kein Verständnis und bestätigten das Urteil. Das deutsche Strafgesetzbuch sieht für die Beschimpfung von Religionsgemeinschaften und die Störung von Gottesdiensten immerhin drei Jahre Gefängnis als Höchststrafe vor.
Geldstrafe statt lange U-Haft
Anders als im aktuellen Prozess gegen die drei Moskauer "Pussy-Riot"-Frauen wäre es in Deutschland zwar unvorstellbar, dass Beschuldigte wegen eines juristischen Bagatellvergehens monatelang in Untersuchungshaft genommen werden. Doch eine Klamauk-Aktion wie das "Punkgebet", wegen dem die Feministinnen derzeit in Russland vor Gericht stehen, könnte auch in der Bundesrepublik ein Fall für Staatsanwälte und Richter werden, sagt der Mainzer Strafrechtsprofessor Volker Erb. "Das würde wohl auf eine Geldstrafe hinauslaufen", mutmaßt er.
Im Kölner Dom würden bei vergleichbaren Fällen sofort die Domschweizer eingreifen, sagt Dompropst Norbert Feldhoff. Die würden das Treiben unterbinden und die Leute der Polizei übergeben. "Die Würde des Doms zwingt uns, dagegen vorzugehen", sagte der Hausherr des Kölner Doms. Im Kölner Dom habe es in den letzten Jahrzehnten mehrere Zwischenfälle gegeben, sagte Feldhoff. So fand einmal ein nicht angemeldetes Foto-Shooting statt. "Wir haben Nackte auf dem Altar gehabt." Der Verantwortliche sei verurteilt worden. Der Dom habe immer mal wieder unter Verwirrten oder Betrunkenen zu leiden. "Die einzige Möglichkeit ist Strafantrag zu stellen. Dann entscheidet das deutsche Gericht."
Die meisten Zwischenfälle mit Kirchenstörern haben allerdings kein juristisches Nachspiel. "Die Tendenz bei uns war immer, nicht mit Obrigkeitsmethoden zu reagieren, sondern mit Dialogangeboten", sagt etwa der Sprecher der hessen-nassauischen Landeskirche, Stephan Krebs. Anders war das jedoch im Fall eines religiösen Fanatikers aus Wiesbaden. Der Mann hatte vor einigen Jahren bei einem Reformationsgottesdienst Flugblätter geworfen und war handgreiflich geworden. Eine Strafanzeige hielt ihn nicht von weiteren fragwürdigen Aktionen ab. Inzwischen wurde der Störer wegen Schizophrenie für schuldunfähig erklärt.
Regelmäßigen Ärger gibt es auch in Hannover, wo das Adventskonzert des Heeresmusikkorps jedes Jahr vor Weihnachten für Unmut sorgt. Als 2010 eine Gruppe von Kirchgängern nach einem Gottesdienst mit der damaligen Landesbischöfin Margot Käßmann gegen den Krieg in Afghanistan protestierte und eine Absage des anstehenden Konzerts erzwingen wollte, ließ der Kirchenvorstand das Gotteshaus von der Polizei räumen. "Das war total überzogen", erinnert sich eine ältere Teilnehmerin.
Pastorin Martina Trauschke berichtet etwas anders über die Vorgänge. Den Protestierern sei eine öffentliche Diskussion über das Verhältnis von Kirche und Bundeswehr angeboten worden: "Daran waren die aber gar nicht interessiert." Die Polizei sei dazugeholt worden, um die drohende Besetzung der Kirche abzuwenden.
Gastfreundschaft mit Folgen
Mit Kirchenbesetzern hatte auch das katholische Bistum Mainz schon zu tun: 1989 stürmten antiamerikanische Demonstranten den Mainzer Dom. Sie wollten ein Zeichen gegen die westliche Unterstützung für das rechtsgerichtete Regime in El Salvador setzen. Der Domdekan schloss die Kirche für Besucher und Reporter und wartete, bis die rund 30 Protestierer von selbst abrückten.
Zuweilen reichte das Verständnis für die Protestierenden auch sehr weit: Als 1995 hungerstreikende Sympathisanten der extremistischen kurdischen Arbeiterpartei PKK vor der Frankfurter Katharinen-Kirche demonstrierten und es zu regnen begann, erlaubte der zuständige evangelische Pfarrer den Aktivisten kurzerhand, drei Tage lang in seiner Kirche zu übernachten. Diese Gastfreundschaft brachte ihm bald selbst erheblichen Ärger ein. Bei der späteren gewaltsamen Auflösung der Proteste vor der Kirche stellte sich heraus, dass ein Teil der Kurden bewaffnet war.
Auch in Deutschland haben Protestaktionen in Kirchen zuweilen ein gerichtliches Nachspiel
Nackte, Bundeswehrgegner, Verwirrte
Im Vergleich zum Prozess gegen die Moskauer Punkband "Pussy Riot" werden Provokationen in deutschen Kirchen eher milde geahndet. Doch auch in der Bundesrepublik sind notorische Störenfriede bereits zu Haftstrafen verurteilt worden.
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