Gesetzbuch des katholischen Kirchenrechts / © Harald Oppitz (KNA)
Juristische Grundlagen

Kirchenrecht

Kirchenrecht ist das selbst gesetzte Recht einer Kirche. In Deutschland geht es vor allem um das römisch-katholische und um das evangelische Kirchenrecht. Ein Synonym für das katholische Kirchenrecht ist kanonisches Recht. Sowohl zum Kirchenrecht wie zum Staatskirchenrecht gehören Staatskirchenverträge (Konkordate bzw. Kirchenverträge) bzw. analoge Vereinbarungen mit anderen Religionsgemeinschaften.

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