"Mohren"-Apotheken in Frankfurt dürfen Namen behalten

Kein genereller Rassismusvorwurf

Die "Mohren"-Apotheken in Frankfurt müssen ihren Namen nicht ändern. Ein Antrag des Ausländerbeirats wurde vom Hauptausschuss im Römer abgelehnt. Den Apotheken-Inhabern sei kein "genereller Rassismusvorwurf" zu machen.

Autor/in:
Norbert Demuth
Die "Zeil-Apotheke zum Mohren" in Frankfurt / © Norbert Demuth (KNA)
Die "Zeil-Apotheke zum Mohren" in Frankfurt / © Norbert Demuth ( KNA )

Frankfurt am Main gilt als weltoffene, tolerante Stadt. Mehr als 741.000 Menschen leben hier, der Ausländeranteil beträgt aktuell 29,5 Prozent. Für Rassismus dürfte also kein Platz sein. Doch seit drei Monaten entzweite ein Streit um die beiden örtlichen "Mohren"-Apotheken Bürger und Parteien.

Die Kommunale Ausländervertretung (KAV), die die Bezeichnung "Mohr" als rassistisch empfindet, hatte im Januar beantragt, dass die Stadt sich für die Umbenennung der "Mohren-Apotheke" in Frankfurt-Eschersheim und der "Zeil-Apotheke zum Mohren" in der Innenstadt einsetzen solle.

Erbitterte Diskussionen

Monatelang wurde erbittert diskutiert, eine Abstimmung im Stadtparlament über den KAV-Antrag wurde mehrfach verschoben. Am Dienstagabend wurde der Antrag nun vom Haupt- und Finanzausschuss im Römer mit breiter Mehrheit abgelehnt. Das Büro der Stadtverordnetenversammlung bestätigte am Mittwoch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) einen entsprechenden Bericht der Online-Ausgabe der "Frankfurter Neuen Presse" (Mittwoch).

Demnach legte die Koalition aus CDU, SPD und Grünen nun einen schon seit längerem angekündigten gemeinsamen Antrag vor. Darin bezögen die Fraktionen nicht Position zur Frage, ob der Begriff "Mohr" rassistisch sei - hier seien sich die drei Partner nicht einig, hieß es.

Die Koalitionspartner verteidigen demnach aber die bisherige Debatte über Sprache und Rassismus und nehmen den Ausländerbeirat gegen Beleidigungen und Bedrohungen in Schutz, die dieser wegen seines Antrags erfahren hat. Eine demokratische Gesellschaft müsse "in der Lage sein, sachlich und ohne Ausgrenzung" zu streiten, betonen CDU, SPD und Grüne.

Ausdruck wird als rassistisch betrachtet

Der Antrag der Ausländervertretung mit dem Betreff "Kein Rassismus im Stadtbild Frankfurts" hatte für eine heftige Diskussion über Sprache in der Stadt gesorgt. Im Antrag hieß es, der Ausdruck "Mohr" werde als rassistisch angesehen, weswegen "bundesweit bereits viele Bezeichnungen für Speisen, Straßen und sogar Firmenlogos geändert" worden seien. Denn außer bei Apotheken taucht das Wort "Mohr" in Deutschland auch in vielen anderen Namen auf, etwa von Straßen, Gasthöfen, Hotels und Brauereien.

Böswilligkeit unterstellte der Antrag, der auf die Initiative von Virginia Wangare Greiner, der Vertreterin der Liste "Afrikanische Stimme", zurückgeht, den Apothekeninhabern nicht. Die Bezeichnung "Mohr" werde oft gebraucht, ohne dass dem Verwender ihre historische Bedeutung überhaupt bewusst sei.

Verfechter des Apothekennamens "Mohr" machten hingegen geltend, er gehe auf die Verwendung von Medizin aus fernen Ländern zurück und habe zu Entstehungszeiten keinen rassistischen Hintergrund gehabt.

Die Debatte wurde von den Stadtpolitikern in zivilisierter Art geführt, außerhalb des kommunalen Parlaments aber teilweise bösartig, etwa mit "Hassbotschaften" gegenüber der Ausländervertretung.

Einzelne Bürger sprachen dabei Menschen mit Migrationshintergrund das Recht ab, sich öffentlich zu äußern und politische Forderungen zu stellen.

Denmalgeschützte Gebäude

Nun betonten CDU, SPD und Grüne, Beschimpfungen und Drohungen gegenüber KAV-Mitgliedern seien "genauso wenig hinnehmbar wie ein genereller Rassismusvorwurf gegenüber den Geschäftsinhabern, die eine Umbenennung ihres Geschäfts kritisch in Frage stellen". Das Plenum der Stadtverordnetenversammlung tagt an diesem Donnerstag, es bestätigt aber in aller Regel die Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses.

Alexander Schwartz, Inhaber der "Zeil-Apotheke zum Mohren", hatte sich in der Diskussion durchaus kompromissbereit gezeigt, er hatte aber auch auf rechtliche Fragen verwiesen. Denn seine Apotheke befindet sich in einem denkmalgeschützten Gebäude, auf dessen Fassade der Begriff "Zum Mohren" eingemeißelt ist. Auch am Mittwoch tat Schwartz Dienst in seiner Apotheke. Über die Entscheidung des städtischen Hauptausschusses zeigte er sich auf KNA-Anfrage "nicht überrascht". Ansonsten lehnte er - offenkundig angefasst von der monatelangen Debatte - jede Stellungnahme ab.


Quelle:
KNA