Ernst-Wolfgang Böckenförde, früherer Bundesverfassungsrichter und emeritierter Freiburger Staatsrechtler, ist tot. Er starb am Sonntag im Alter von 88 Jahren, wie das Bundesverfassungsgericht am Montag mitteilte.
Wichtige Urteile seiner Amtszeit
In Böckenfördes Amtszeit in Karlsruhe fielen wichtige Urteile, etwa zum Auslandseinsatz der Bundeswehr, zum Schwangerschaftsabbruch oder zum Parteien- und Asylrecht. Berühmt und immer wieder aufgegriffen wurde der von ihm geprägte Satz "Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann."
Böckenförde stammte aus Kassel. Nach Jurastudium, Promotion und Habilitation wirkte er als Professor in Heidelberg, Bielefeld und Freiburg. 1983 kam der Sozialdemokrat zum Bundesverfassungsgericht; er versah das Amt bis 1996. Er war Mitherausgeber der Heidelberger Fachzeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte "Der Staat" und Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften.
Ehrendoktortitel der Katholisch-Theologischen Fakultät in Bochum und Tübingen
Böckenförde wurde vielfach geehrt, obwohl er öffentliche Auftritte eher scheute. So erhielt er fünf Ehrendoktortitel, darunter die der Katholisch-Theologischen Fakultäten in Bochum und Tübingen. Papst Johannes Paul II. ernannte den Katholiken zum Komtur des Gregoriusordens. Baden-Württemberg ehrte ihn mit der Landesverdienstmedaille, 2004 erhielt Böckenförde den Hannah-Arendt-Preis für politisches Denken und 2016 das Bundesverdienstkreuz. Der damalige Bundespräsident Joachim Gauck würdigte Böckenförde dabei als überzeugten Christ, leidenschaftlichen Demokraten und Brückenbauer zwischen Kirche und Staat.
Die Auszeichnung mit dem Romano-Guardini-Preis 2004 bezeichnete Böckenförde als Krönung seines jahrzehntelangen Bemühens, die Weltverantwortung der Kirche richtig zu begreifen und an ihrer Realisierung mitzuwirken. Böckenförde lebte zuletzt in Au bei Freiburg.