Nun wird wohl ein Gericht darüber entscheiden müssen, ob die "Welt" das weiterhin behaupten darf oder nicht. Worum geht es? Am 5. April 2010 meldete sich beim Missbrauchsbeauftragten der Erzdiözese ein Mann und gab an, vor einem Vierteljahrhundert von einem weltlichen Erzieher im Benediktinerkloster Scheyern missbraucht worden zu sein. Aus der Tatsache, dass das Erzbistum erst drei Monate nach dieser Mitteilung die Strafverfolgungsbehörden und die Abtei Ettal darüber informierte, wo der mutmaßliche Täter inzwischen arbeitete, schlossen die Springer-Journalisten auf "Vertuschung", mehr noch: Marx habe die Information absichtlich zurückgehalten, um aus ihr im Streit mit den Ettaler Mönchen Kapital zu schlagen.
In den folgenden Tagen legte die mit einem Unterlassungsbegehren konfrontierte Zeitung nach, wobei sie zugleich einen Teil ihrer Behauptungen abschwächte. Allerdings sekundierten ihr der Sprecher der Abtei Ettal, der Elternsprecher des Ettaler Gymnasiums und ein Vertreter von "Wir sind Kirche". Der zentrale Vorwurf: Die Erzdiözese hätte schneller informieren müssen, dann hätte die Abtei den Erzieher auch schneller aus dem Verkehr ziehen können. Untergründig schwingt mit: Was, wenn in diesen drei Monaten einem Ettaler Zögling etwas angetan worden wäre?
Kompliziert wird der Fall durch besondere Umstände. Im Ordinariat heißt es, das mutmaßliche Opfer sei extrem verängstigt gewesen und habe den Missbrauchsbeauftragten Siegfried Kneißl mehrfach um unbedingte Verschwiegenheit gebeten. Kneißl und auch der Erzbischof hätten sich in den folgenden Wochen intensiv bemüht, den Mann so weit zu stabilisieren, dass er einer Weitergabe der Informationen an Staatsanwaltschaft und Abtei zustimmt. Dies sei immerhin nach drei Monaten gelungen.
Mutmaßungen gedeihen prächtig
Die von Marx im vergangenen Jahr hinzugezogene Münchner Rechtsanwältin Marion Westpfahl attestiert Kneißl korrektes Verhalten. Dieser habe mit dem bis heute traumatisierten Mann gerungen. Hätte er sich über dessen Verschwiegenheitsbitte hinweggesetzt, hätte Kneißl das Vertrauen des mutmaßlichen Opfers gebrochen. Mit der möglichen Folge, dass der Mann vielleicht verstummt wäre und eine weitere Aufklärung dadurch nie stattgefunden hätte.
Genau aus diesem Grund haben Opferhilfsstellen wie "Zartbitter" in Köln bis heute durch ihren Einspruch verhindert, dass eine automatische Anzeige- und Meldepflicht Gesetz wird. Auch die deutschen Bischöfe haben in ihren neu aufgelegten Leitlinien davon abgesehen. Andere kirchliche Missbrauchsbeauftragte sagen, letztlich müsse in jedem Einzelfall die Schutzbedürftigkeit eines Opfers, das sich womöglich erst Jahrzehnte nach einem Missbrauch einer Vertrauensperson gegenüber öffnet, gegen eine akute Gefahr von weiteren Übergriffen abgewogen werden.
Bisher hat der in der "Welt" aufgegriffene Fall lediglich gezeigt, dass auch das Erzbistum München-Freising unter Kardinal Marx in bestimmten Fällen derartige Abwägungen vornimmt. Über sonstige Motive für die Verzögerung von drei Monaten ist in den Medien manches spekuliert worden. Im belasteten Klima zwischen dem Erzbischöflichen Stuhl und den Ettaler Benediktinern gedeihen Mutmaßungen dieser Art offenbar prächtig.
Zwischen dem Münchner Erzbistum und Kloster Ettal gärt es weiter
Was sind drei Monate?
Der Vorwurf wiegt schwer: Am Mittwochnachmittag ging die Berliner Tageszeitung "Die Welt" in ihrer Online-Ausgabe mit der Schlagzeile auf den Markt, der Münchner Kardinal Reinhard Marx habe monatelang einen Missbrauchsverdacht vertuscht. Sein Ordinariat reagierte prompt mit einem Dementi und schaltete seine Anwälte ein.
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