Das Gremium, das über die Höhe von Zahlungen an Betroffene von Missbrauch in der katholischen Kirche entscheidet, sei ein Ergebnis aus den Anregungen der sogenannten MHG-Studie, sagte Bischofskonferenz-Sprecher Matthias Kopp der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
Die 2018 vorgestellte Studie von Forschern aus Mannheim, Heidelberg und Gießen (MHG) untersuchte das Ausmaß an Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland zwischen 1946 und 2014 und gab Empfehlungen für Prävention und weitere Aufarbeitung.
Leistungsrahmen von bis zu 50.000 Euro
Zuletzt hatte die Bischofskonferenz die Einrichtung der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistung (UKA) und eine neue Ordnung zur Regelung des Verfahrens für Ausgleichszahlungen bekanntgegeben. Demnach sollen sich diese Zahlungen grundsätzlich an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeldern orientieren.
Daraus ergibt sich ein Leistungsrahmen von bis zu 50.000 Euro. Zusätzlich können Betroffene wie auch jetzt schon Kosten für Therapie- oder Paarberatung erstattet bekommen.
Psychiater Dreßing kritisiert Prozess
Der Mannheimer Psychiater Harald Dreßing, einer der Autoren der MHG-Studie, hatte diesen Schritt in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" als "viel zu spät und völlig unzureichend" kritisiert. "Ohne Strukturen, die von der Kirche vollkommen unabhängig sind, kann diese ihre Glaubwürdigkeit und das Vertrauen der Betroffenen nicht wiedergewinnen", so Dreßing.
Neben der MHG-Studie orientiere sich die Bischofskonferenz unter anderem an der im Juni unterzeichneten Gemeinsamen Erklärung zwischen ihr und dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, erläuterte Kopp. Diese lege "verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland" fest. Die neue Ordnung ist am 1. Januar in Kraft getreten.