Man habe ihn gebeten, Reisen außerhalb seines Bistums Astana so einzurichten, dass sie den kirchenrechtlich vorgesehenen Rahmen von 30 Tagen nicht überschreiten, teilte Schneider am Dienstag auf Anfrage mit. Damit widersprach der Bischof der Darstellung, es handele sich um eine Sanktion der römischen Kirchenleitung. Die Regelung sei "kein Maulkorb".
Nicht mit Hausarrest belegt
Schneider betonte, es gebe "keinerlei Verbote". Er dürfe nach wie vor reisen. "Alles andere sind Spekulationen", so der Bischof. Der italienische Journalist Marco Tosatti hatte ebenfalls am Dienstag berichtet, der 57-Jährige sei von Papst Franziskus faktisch mit "Hausarrest" belegt worden.
Zudem sei ihm die Maßregel nur mündlich durch den päpstlichen Botschafter in Kasachstan mitgeteilt worden, um Rechtsmittel dagegen zu verhindern. Tosatti berief sich auf Informanten aus dem Umfeld des Bischofs.
Tosatti nannte Schneider einen der prononciertesten Ankläger von "Abirrungen und Konfusion der Kirche von heute". Der Journalist warf der Kirchenleitung unter Franziskus vor, zwar von Dialog zu sprechen, aber Kritiker mundtot zu machen und mit "stillen und heimlichen Methoden" die Meinungsfreiheit einzuschränken.
Dem Traditionalismus nahestehend
Der deutschstämmige, in Kirgisien geborene und in Baden-Württemberg aufgewachsene Schneider wurde 2006 von Benedikt XVI. (2005-2013) zum Weihbischof im kasachischen Karaganda ernannt. 2011 entpflichtete Benedikt XVI. ihn und Karagandas Bischof Jan Pawel Lenga (68). Schneider wurde als Weihbischof nach Astana versetzt.
Der dem Traditionalismus nahestehende Schneider trat unter anderem im Juli beim Kongress "Freude am Glauben" in Fulda auf. Im April nahm er mit den Kardinälen Walter Brandmüller und Raymond Leo Burke an einer Tagung in Rom teil, bei der konservative Katholiken ihre Sorge über den Kurs der Kirche bekundeten.