52 Abgeordnete für Abkehr von embryonaler Stammzellforschung

Und noch ein Entwurf

52 Bundestagsabgeordnete wollen die Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen gesetzlich komplett verbieten. Sie reichten einen Gesetzentwurf ein, der gegen diese Forschung schwerwiegende ethische Bedenken geltend macht, wie der CDU-Bioethikexperte Hubert Hüppe am Donnerstag in Berlin mitteilte. Damit liegen dem Parlament für seine erste Debatte des Themas am kommenden Donnerstag vier Konzepte - drei Gesetzentwürfe und ein Antrag - vor.

 (DR)

Die Zahl der Unterzeichner ist wichtig, weil sich danach in der Bundestagsdebatte die Redezeit bemisst. Zur Debatte steht eine Ausweitung der Forschung an humanen embryonalen Stammzellen. Derzeit dürfen Forscher in Deutschland nur Stammzellen verwenden, die vor 2002 im Ausland entstanden. Damit soll verhindert werden, dass ein Anreiz zur Vernichtung weiterer menschlicher Embryonen geschaffen wird. Die katholische Kirche in Deutschland wendet sich entschieden gegen eine weitere Öffnung, in der evangelischen Kirche wird darüber gestritten.

Dem Bundestag gehören 613 Abgeordnete an. 185 von ihnen, darunter diverse Bundesminister, unterstützen nach Angaben der Initiatoren vom Donnerstag den Gesetzentwurf auf eine einmalige Verschiebung des Stichtags im Stammzellgesetz. Den Antrag auf unveränderte Beibehaltung des Gesetzes von 2002 tragen derzeit 149 Abgeordnete mit. Den Gesetzentwurf auf Wegfall des Stichtags unterschrieben 92 Parlamentarier. Da in Einzelfällen Abgeordnete mehrere Vorlagen unterzeichneten, stehen zur Vergabe der Redezeit noch Klärungen an.

Ein weiterer Gesetzentwurf zielt auf den Wegfall der Strafandrohung gegen deutsche Wissenschaftler, die im Ausland an Forschungsprojekten arbeiten, die in der Bundesrepublik verboten sind. Die 67 Unterzeichner kommen aus der Gruppe derer, die den derzeitigen Stichtag beibehalten wollen.

Hüppe nannte die Tötung menschlicher Embryonen, die Voraussetzung menschlicher embryonaler Stammzellen sei, unvereinbar mit der Würde des Menschen. Er verwies darauf, dass in zehn Jahren weltweiter Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen keine einzige neue Therapie entwickelt worden sei. Die Gegner der Forschung an embryonalen Stammzellen könnten sich laut einer Umfrage auf eine Mehrheit der Bevölkerung stützen.

Die 52 Abgeordneten des jüngsten Gesetzentwurfs gehören zum Großteil der Unionsfraktion. 40 von ihnen sind CDU-Vertreter, wobei Nordrhein-Westfalen die größte Gruppe stellt, lediglich vier kommen aus der CSU. Fünf Unterschriften kommen von Vertretern der Grünen, je eine aus der FDP, der Linksfraktion und von einem fraktionslosen Mandatsträger.