Wie das Bistum am Sonntag mitteilte, betont Gerber in einem Brief an die Verantwortlichen von Kliniken und Pflegeheimen: "Aufsuchende Seelsorge muss möglich bleiben."
Besuchsverbote beeinträchtigen die Psyche
Es sei unbestritten, dass durch Besuchsverbote oder stark eingeschränkte Besuchsmöglichkeiten die psychische und physische Befindlichkeit von Menschen in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern erheblich beeinträchtigt werde. "Ihre Abschirmung war und ist also genauso belastend wie die Infektionsgefahr selbst", so Gerber.
Die Seelsorgenden seien damit vertraut, Menschen in scheinbar ausweglosen Situationen zu begleiten und ihnen im Prozess des Sterbens zur Seite zu stehen. In Andachten und Gottesdiensten könnten Menschen auch mit Abstand und unter Beachtung der Hygieneregeln zusammenkommen, Gemeinschaft erleben und "Kraft im Vertrauen auf Gottes Gegenwart schöpfen".
Seelsorger sind keine Besucher
Der Bischof verweist darauf, "dass der Dienst unserer Seelsorgerinnen und Seelsorger in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ausdrücklich erlaubt ist". Hessens Landesregierung ermögliche dies in der aktuellen Fassung der Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus.
Demnach würden Seelsorger nicht als "Besuche" gelten. Vielmehr sei ihnen - analog zu anderen Mitarbeitern - der "Zugang zu Patienten in den Krankenhäusern und zu den in Pflegeeinrichtungen lebenden Menschen unter den geltenden Hygieneschutzmaßnahmen zu gewähren."