Abstimmung zu Präimplantitionsdiagnostik

Schweizer für Tests an Embryonen - Kritik der Bischöfe

Die Schweizer haben für die Freigabe der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik gestimmt. 61,9 Prozent votierten für eine Verfassungsänderung. Die Schweizer Bischöfe kritisieren die Entscheidung als "Rückschritt".

Schweizer stimmten über PID ab / © Thomas Hodel (dpa)
Schweizer stimmten über PID ab / © Thomas Hodel ( dpa )

Nach Angaben des Forschungsinstitutes gfs.bern votierten 61,9 Prozent für entsprechende Änderungen der Verfassung, 38,1 stimmten dagegen. Tests an Embryonen könnten damit künftig in großem Umfang erlaubt werden.

Regierung und Parlament wollen das geltende Verbot gentechnischer Untersuchungen an Embryonen abschaffen. Die Kirchen sind unter Verweis auf den Schutz des Lebens für die bestehende Regelung. Die politischen Parteien vertreten ebenso wie Behindertenorganisationen unterschiedliche Positionen. Befürworter der PID argumentierten im Vorfeld der Abstimmung, die Verfassungsänderung ermögliche Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch eine bessere Behandlung.

"Gesellschaft muss jede Person in ihrer Würde annehmen"

Die Schweizer Bischofskonferenz warnte mit Blick auf das vorläufige Ergebnis umgehend vor negativen Folgen einer Annahme der PID-Vorlage. Das Ja zur PID sei ein "Rückschritt für die Wahrung des vollständigen Schutzes des menschlichen Lebens von seinem Anfang bis zu seinem Ende", heißt es in einer am Sonntag veröffentlichten Stellungnahme der Bischöfe.

Sie betonen, bei der PID gehe es nicht darum, Krankheiten zu behandeln. Diese würden vielmehr umgangen, indem man die Embryonen als Träger der Krankheit beseitige. Mit dieser Technik maße man sich an, zu entscheiden, wer zu leben verdiene und wer nicht. "Eine Gesellschaft ist dann wirklich menschlich und gerecht, wenn sie sich fähig zeigt, jede Person in ihrer Würde anzunehmen und den Kleinsten und Verletzlichsten einen Platz einzuräumen", so die Bischöfe.

Umstritten: Die Anzahl der Embryonen

Mit dem Ja zur Verfassungsänderung könnten genetische Untersuchungen an Embryonen, die im Reagenzglas erzeugt wurden, künftig in großem Umfang erlaubt werden. Alle Paare, die eine künstliche Befruchtung vornehmen lassen, sollen demnach auf die PID zurückgreifen können. Nicht angewendet werden darf das Verfahren, "um beim Kind bestimmte Eigenschaften herbeizuführen oder um Forschung zu betreiben", wie es in der Vorlage heißt.

Umstritten war in den Parlamentsberatungen die Anzahl der Embryonen, die in einem Behandlungszyklus hergestellt werden dürfen. Im vorgeschlagenen Text heißt es, es dürften nur so viele menschliche Eizellen außerhalb des Körpers der Frau entwickelt werden, "als für die medizinisch unterstützte Fortpflanzung notwendig sind". Bei der Beratung des Gesetzes einigte man sich auf eine Obergrenze von zwölf; heute dürfen maximal drei entwickelt werden. Über das Gesetz selbst wurde an diesem Sonntag nicht abgestimmt. Nach Annahme und Inkrafttreten der Verfassungsänderung wird es zunächst veröffentlicht und könnte dann per neuerlichem Referendum angefochten werden.


Quelle:
KNA