Abtreibungsgesetz in Chile gelockert

Chile erlaubt Schwangerschaftsabbruch

In Chile hat das Gesetz zur Lockerung des strikten Abtreibungsverbots eine entscheidende Hürde genommen. Der Senat billigte mehrere Ausnahmeregelungen, zum Beispiel nach einer Vergewaltigung oder bei Gefahr für das Leben der Mutter.

Gesetzeslockerung zur Abtreibung in Chile / © Peter Endig (dpa)
Gesetzeslockerung zur Abtreibung in Chile / © Peter Endig ( dpa )

Die Senatoren stimmten in der Nacht zu Mittwoch einzeln über jede Ausnahmeregelung ab. Am strittigsten war die Ausnahme im Falle einer Vergewaltigung, wie die Zeitung "La Tercera" berichtet. 18 Senatoren stimmten für diese Regelung, 16 votierten dagegen. Die Frauenrechtsorganisation Miles begrüßte die Entscheidung des Senats.

"Chile hat einen Schritt zur Anerkennung von Frauenrechten getan", erklärte die Organisation auf Twitter.

Gefängnisstrafe für Abtreibungen

Bisher sind Abtreibungen in Chile grundsätzlich verboten. Der Gesetzesartikel, der Ausnahmen zuließ, wurde 1989 in den letzten Monaten der Pinochet-Diktatur abgeschafft. Seither werden Schwangerschaftsabbrüche mit Gefängnisstrafen geahndet.

Die Mitte-Links-Regierung von Präsidentin Michelle Bachelet hatte den Gesetzentwurf zur Lockerung des strikten Abtreibungsverbots bereits 2015 ins Parlament eingebracht. Er gilt als eines der zentralen Wahlversprechen der Präsidentin.

Die Abgeordnetenkammer stimmte dem Projekt 2016 grundsätzlich zu, muss das Gesetz in dritter Lesung aber noch endgültig beschließen. Die konservative Opposition kündigte Verfassungsklage an.

Gesetzeslockerung sehr umstritten

Die Lockerung des Abtreibungsverbots ist im konservativ geprägten Chile äußert umstritten. Während Menschenrechtsorganisationen und Frauenrechtlerinnen sich seit Jahren für das Projekt einsetzen, machen Kirchen und konservative Kreise dagegen mobil. Die Bevölkerung spricht sich laut Umfragen mehrheitlich für die drei Ausnahmeregelungen aus.

Für die Umsetzung des Gesetzes bleibt der Regierung nur noch wenig Zeit. Im November stehen Präsidentenwahlen an. Bachelet darf laut Verfassung nicht direkt noch einmal antreten.


Tritt ab: Michelle Bachelet (DR)
Tritt ab: Michelle Bachelet / ( DR )
Quelle:
epd